BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 80

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befriedigend beantwortet werden. Eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Bereich der Rüstungsindustrie und in Atomfragen ist für meine Partei – und ich glaube, da spreche ich auch für die Mehrheit der ÖsterreicherInnen – absolut inakzep­tabel.

Russland hat erst gestern im UN-Sicherheitsrat sein Veto gegen eine Syrien-Resolution eingelegt. Russland ist auch jenes Land, das den Iran im Bereich der Nukleartechnologie unterstützt und auch beliefert. Erst diese Woche wurde deswegen von der EU und von den USA ein verschärftes Embargo auferlegt und der Stopp von Öllieferungen beschlossen. Da wäre es meines Erachtens wahrlich ein Witz, wenn wir über die Hintertüre hier eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit in diesen zwei Bereichen, im Bereich der Rüstungsindustrie und im Bereich der Nuklear­tech­nologie, unterstützten.

Daher ein klares Signal: Ja zu einer wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, aber ein absolutes Nein – und da werden wir genau hinschauen – in diesen zwei Bereichen. Im Bereich der Nukleartechnologie und im Bereich der Rüstungsindustrie darf es und kann es keine Zusammenarbeit geben, insbesondere deshalb, weil Russ­land hier eine wirklich tragende Rolle hat, was Waffenlieferungen betrifft und was die Nukleartechnologie betrifft mit all den internationalen Verflechtungen.

Wir werden natürlich dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen, aber ich möchte explizit erwähnen, wir werden uns das ganz genau anschauen, in welchem Bereich es hier zu technisch-wissenschaftlichen Kooperationen kommt. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.49

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte, Frau Minister.

 


12.50.39

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es wurde die Frage gestellt, ob auch Universitäten von diesem Abkommen erfasst sind, weil der Begriff „Hochschulen“ verwendet wird. Natürlich sind auch Universitäten erfasst, und dieses Abkommen geht sogar noch viel weiter. Wenn Sie sich den allgemeinen Teil der Erläuterungen zu diesem Abkommen ansehen, so ist da ja auch davon die Rede, dass zum Beispiel auch Landesforschungseinrichtungen – etwa das Joanneum Research in Graz – im Rahmen des Abkommens Projekte mit russischen Institutionen realisieren können. Also Sie sehen, ein sehr breiter Anwendungsbereich, und ich halte das auch für sehr zielführend. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder betrifft, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen damit zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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