BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 165

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zur Verfügung gestellt. Die Mittel für die Agrarumweltmaßnahmen in Höhe von 424 Millionen € sollen eine umweltgerechte, standortgemäße sowie nachhaltige Bewirtschaftungsweise sichern.

Es müssen aber auch in Zukunft ausreichend Mittel für die Grundabsicherung der Landwirte sichergestellt werden, eine Sicherstellung in den Bereichen Sicherheit der Lebensmittelversorgung, des Tierschutzes sowie des Wasser- und Umweltschutzes. Bei der Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten wird es in den verschiedensten Bereichen die eine oder andere Veränderung geben müssen. So wird es zum Beispiel für Rindfleisch eine einheitliche Betriebsprämie geben. Dies bedeutet, dass alle bisherigen Direktzahlungen, ausgenommen die für Mutterkühe und Anteile der Schlacht­prämie, zusammengefasst werden. Neben den Direktzahlungen sind die Intervention- und Exporterstattungen zu erwähnen. Diese tragen ebenfalls zur Stabilisierung der Preise und damit der Einkommen bei.

Die ländliche Entwicklung in der gemeinsamen Agrarpolitik wird auch in nächster Zeit ein wichtiges Ziel sein und bleiben müssen. Neben der Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt auf einer qualitativen Neuausrichtung, der Erzeugung sowie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden vor allem junge Landwirtinnen und Landwirte durch die Bereitstellung einer Niederlassungsprämie zur Weiterbewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe motiviert.

Im Programm sind weitere Maßnahmen für Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie den ländlichen Raum vorgesehen. In meinem Heimatland Niederösterreich fordern daher die SPÖ-Bauern eine gerechte Förderpolitik im Agrarwesen. Keine Millionärsförderun­gen mehr! Dies würde bedeuten, dass an Millionäre oder sogar Milliardäre keine Förderungen in Millionenhöhe mehr ausgezahlt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP, darunter: Klassenkampf!)

Wir in Niederösterreich, wir sind ein aufstrebendes Land. Die Agrarförderungen dürfen nur praktizierende Landwirte, das sind solche, die Haupt- oder Nebenerwerbslandwirte sind, erhalten. Es soll eine Förderobergrenze bei Direktzahlungen geben. Diese Förderobergrenze soll maximal 50 000 € pro Betrieb und Jahr betragen. Auch soll bei den Direktzahlungen die Intensität des Arbeitseinsatzes in der Landwirtschaft nach einem Standard-Arbeitszeitmodell ein Förderkriterium sein. Weiters wird eine Pauschalzahlung für Kleinlandwirte von 1 000 bis 3 000 € je Betrieb und Jahr gefordert. Dies sind nur einige Maßnahmen, die das Überleben von kleineren Landwirtschaften erleichtern oder überhaupt möglich machen würden.

Die Konsumentinnen und Konsumenten streben immer mehr nach höchster Lebens­mittelsicherheit, und daher ist es besonders wichtig, die Grundlagen für die Qualitäts­sicherung der tierischen Produkte zu erfassen beziehungsweise auf diese hinzu­weisen. Um unseren Bäuerinnen und Bauern ein entsprechendes Einkommen zu sichern und damit auch für die Zukunft eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft zu erhalten, ist es erforderlich, dass die notwendigen Förderungen und Leistungsabgel­tungen bereitgestellt werden; Förderungen, die zur Erhaltung einer vielfältigen Kultur und Landschaft sowie einer vitalen ländlichen Region beitragen können. Unsere Fraktion nimmt diese Maßnahmen auch zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Gregor Hammerl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Kollege Pirolt. – Bitte.

 


18.35.49

Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs noch einen kleinen Rekurs: Herr


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