BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 41

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kratie in der Europäischen Union auf. Das ist ein sehr, sehr schöner Augenblick, und wir sollten diesen auch entsprechend an die Bürger und Bürgerinnen in Österreich kommunizieren. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

10.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte.

 


10.45.09

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher an den Fernseh­schirmen! Wir haben am Dienstag im Verfassungsausschuss des Bundesrates diese Vorlage des Nationalrates beraten und einstimmig beschlossen, gegen sie keinen Einspruch zu erheben.

In diesem Verfassungsausschuss ist das BZÖ nicht vertreten. Heute habe ich gesehen, dass kein Redner auf der Liste steht. Im Nationalrat hat es allerdings nicht für eine Einstimmigkeit gereicht, sondern da war es gegen die Stimmen des BZÖ. Für mich war das eigentlich eher nicht logisch, weil der Ruf nach mehr demokratischer Legitimation der europäischen Institutionen ein ständiger, ein lauter, ein nach­drücklicher ist und ich eigentlich der Meinung war, dass wir in dieser Richtung einen Konsens in Österreich haben. Aber vielleicht hat es auch in dieser Frage eine Mei­nungsbildung zwischen Nationalrat und Bundesrat gegeben, und wir können das heute hier einstimmig beschließen.

Wie schon von meinem Vorredner gesagt, ist diese Europäische Bürgerinitiative ein Ausfluss des Vertrages von Lissabon. Dieser Vertrag bringt uns zwei ganz große neue Elemente in der österreichischen Demokratie. Das ist einmal die Mitwirkung der nationalen Parlamente an der europäischen Gesetzwerdung. Aus aktuellem Anlass darf ich nur auf die gestrige Diskussion im Europaausschuss des Bundesrates ver­weisen, wo eine ganz heftige Auseinandersetzung in der Frage der europäischen Vorlage der Trinkwasserrichtlinie stattgefunden hat. Das ist ein Ausfluss dessen, dass wir hier sehr intensiv die europäische Gesetzwerdung begleiten und dass diese euro­päische Gesetzwerdung, dass Europa hier Österreich wird, dass das österreichische Innenpolitik wird – mit allen Auseinandersetzungen und Diskussionen in der Sache selbst. Es ist oft schade, dass die Öffentlichkeit, dass die Österreicherinnen und Öster­reicher die Intensität dieses Gesetzprüfungsverfahrens vielleicht noch nicht in dem Maße nachvollziehen können, in dem sie stattfindet.

Es stellt sich die Frage, was dieses Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz bewirken wird. Erforderlich sind eine Million Unterschriften. Für Österreich – das wurde schon gesagt –liegt die Marke bei 14 250 Stimmen. Das ist, glaube ich, eine machbare Größe. In meiner Beurteilung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass nicht die Million Unterschriften, die Million Unterstützer eine Hürde sind, sondern eher noch die Not­wendigkeit, dass sieben Mitgliedsländer für eine solche Initiative zu begeistern sind. Das heißt, wir sehen auch hier zunehmend das Erfordernis, uns europäisch zu vernetzen. Das wird immer wichtiger.

Allerdings ist diese Frage durchaus auch zweischneidig, denn das Erfordernis, bei einer solchen Bürgerinitiative sieben andere Mitgliedstaaten mitzunehmen, bedeutet natürlich auch, dass wir einen Schutz davor haben, von Initiativen großer Staaten überrollt zu werden. Für Österreich alleine ist eine Million Unterstützungen sehr, sehr viel, aber für ein großes Mitgliedsland wie Deutschland, Frankreich oder andere ist eine Million vielleicht nicht so viel. Dieses Austarieren auf mindestens sieben unterstützende Mitgliedsländer ist sozusagen auch ein gewisser Schutz für uns.

 


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