BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 96

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ändern könnte, zu behandeln. Wir behandeln jetzt nur ein ganz spezielles Segment, und ich möchte bei der Gelegenheit allen danken, die daran mitgewirkt haben, dass dieser Kompromiss gefunden werden konnte.

Um es gleich ganz klar zu sagen: Es geht nicht um das Thema Randsportarten, die sind nicht das Problem, denn die haben sowieso Platz in ORF SPORT +, auch rechtlich gesehen dort Platz, sondern das Problem waren Grenzfälle. – Das kommt ja immer wieder vor, dass Grenzfälle ein Problem sind. Es gibt Sportarten, die vielleicht nicht so viele Zuseher erwarten lassen, dass sie auf ORF 1 programmiert werden. Auf Seiten von ORF SPORT + bestünde zwar Interesse, sie ins Programm zu nehmen, aber aufgrund eines Entscheids der KommAustria dürfen sie dort nicht programmiert werden. Anlassfall war ja – wir haben vorhin über Schladming geredet, es war aber nicht Schladming, sondern Kapfenberg gegen Austria Lustenau, ein Cupspiel, für das die KommAustria zum Ergebnis kam, dass das eigentlich Premiumcontent sei. Auf der anderen Seite gab es ein Sportereignis – schon wieder ein Steirer, fällt mir auf –, nämlich Jürgen Melzer gegen Ferrer in Barcelona, dessen Übertragung akzeptiert wurde. Das hat dazu geführt, dass die Gefahr, sozusagen zwischen den Stühlen zu landen, eine große war oder jetzt eigentlich real war, und das ist bekanntlich ein sehr unangenehmer Platz.

Es war daher die Aufgabe, zwischen verschiedenen Interessen, nämlich einerseits ORF, öffentlich-rechtlich, auf der anderen Seite die privaten Rundfunkveranstalter und auf der dritten Seite die Sportveranstalter, eine Lösung zu finden. Ich glaube, dass eine sinnvolle Lösung gefunden wurde.

Im Nationalrat wurde ein bisschen kritisiert, dass mit dem ORF und mit den Vertretern der privaten Rundfunkveranstalter Verhandlungen geführt worden sind. Ich glaube, dass diese Form der Vorgangsweise gescheit ist, nämlich dass man die betroffenen Akteure einbindet. Man hat dann natürlich auch noch die Sportorganisationen und deren Vertreter eingebunden, um zu einem sinnvollen, tragbaren Ergebnis zu kommen, das in Zukunft ermöglichen wird, dass auch auf ORF SPORT + spannende Sport­veranstaltungen, die eben noch nicht so spannend sind, dass sie auf ORF 1 ausge­strahlt werden würden, ausgestrahlt werden können, wenn sie davor glaubhaft den Privaten angeboten worden sind. Das Problem ist ja, dass es oft Veranstaltungen gibt, bei denen die Privaten nicht das Interesse haben, ORF 1 nicht das Interesse hat, sie zu übertragen, während ORF SPORT + sie nicht übertragen hätte dürfen.

Ich glaube, dass ein sinnvoller Kompromiss zustande gekommen ist, und ich danke Ihnen jetzt schon für die Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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