BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 39

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Weiters sichert die Konvention das Recht auf Wahrheit und auf Wiedergutmachung für Opfer und deren Angehörige sowie das Recht, Vereine und Organisationen für den Kampf gegen das Verschwindenlassen zu bilden.

Die Konvention regelt auch die unrechtmäßige Entführung von Kindern, deren Eltern Opfer der Praxis des Verschwindenlassens wurden, sowie die Fälschung der Identität dieser Kinder und deren Adoption.

Der Vertrag wurde bisher, wie Kollege Köberl schon mitgeteilt hat, von 88 Staaten un­terzeichnet, 29 davon haben ihn bereits ratifiziert.

Für die Überprüfung der Umsetzung der vereinbarten Rechte und Pflichten ist ein Überwachungsausschuss vorgesehen. Der Ausschuss verfügt über weitreichende Kompetenzen und kennt neben der Entgegennahme von Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden auch ein dringliches Verfahren sowie die Berechtigung, Feldun­tersuchungen durchzuführen. Außerdem kann er Vorfälle von verbreitetem und syste­matischem Verschwindenlassen vor die UNO-Generalversammlung bringen. Der Aus­schuss hat die Ermächtigung, dringliche Maßnahmen zu empfehlen. Unter bestimmten Umständen kann das Verschwindenlassen von Personen als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden und eine internationale Strafverfolgung nach sich ziehen. Dabei stehen der internationalen Gemeinschaft die Organe der Vereinten Na­tionen zur Verfügung.

Nun zu TOP 2: Die Republik Usbekistan hat ihren Beitritt zum Übereinkommen zur Be­freiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Okto­ber 1961 erklärt. Die Republik Österreich erhebt bezugnehmend auf Artikel 12 Ab­satz 2 des Übereinkommens einen Einspruch gegen den Beitritt der Republik Usbekis­tan. Diesem Einspruch werden wir vollinhaltlich zustimmen.

Noch einige Worte zur Anti-Korruptionsakademie: Die Anti-Korruptionsakademie, IACA, ist eine internationale wissenschaftliche Einrichtung mit dem Standort Palais Kaunitz in der niederösterreichischen Gemeinde Laxenburg.

Im Rahmen der im September 2006 abgehaltenen 75. Generalversammlung der Inter­pol in Rio de Janeiro wurde entschieden, eine Anti-Korruptionsakademie als Ausbil­dungseinrichtung für Korruptionsbekämpfer der 186 Mitgliedstaaten der internationalen Polizeiorganisation zu gründen. Als Standort entschied man sich in weiterer Folge für das in Laxenburg gelegene Palais Kaunitz, das 2007 vom Land Niederösterreich ge­kauft und adaptiert wurde.

Die Gründungskonferenz der IACA fand am 2. September 2010 in der Hofburg in Wien statt. Seit 8. März 2011 ist die IACA eine internationale Organisation mit 58 Mitglie-
dern, davon sind 55 Staaten und drei internationale Organisationen – laut Stand Feb­ruar 2012.

Die IACA versteht sich als internationales Center of Excellence and Competence und soll in Korruptionsfragen Anlaufstelle und Ansprechpartner sein. Sie basiert auf einer Kooperation des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämp­fung und der Republik Österreich, unterstützt unter anderem vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF.

Die Gründung der Akademie resultierte aus dem Bedürfnis, Wissen und Praxis in Be­zug auf Korruptionsbekämpfung zu vereinen und an Praktiker und Studenten weiter­zuvermitteln. Darüber hinaus bietet die IACA technische Assistenz bei der Implemen­tierung der UN-Konvention gegen Korruption an.

Richter, Ermittler, Staatsanwälte und andere an der Korruptionsbekämpfung beteiligte Personen sollen im Bereich der Korruptionsprävention und -bekämpfung ausgebildet werden, wobei ein umfassender holistischer, interdisziplinärer, -regionaler, -kultureller


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