AHS- beziehungsweise BHS-LehrerInnen, die Aufstiegsberechtigungen, bis hin zu schulautonomen Schwerpunktsetzungen, modernen Unterrichtsformen wie Mehrstufenklassen, alternativen Beurteilungen et cetera aufzugeben. Dies führt zu massiver Kritik durch die Modellstandorte.
Was den Punkt der Evaluierung betrifft: Es war für das kommende Jahr eine Evaluierung vorgesehen. Diese Evaluierung hätte oder wird vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens durchgeführt, aber sie wird nicht, wie vorgesehen, nächstes Jahr stattfinden, sondern erst 2015, wenn dieses System schon implementiert und installiert ist. Dann ist es eben schwierig, zu evaluieren, ob Übertritte von SchülerInnen der NMS in weiterführende Schulen erfolgreich waren oder nicht. Vorher lässt sich das nicht sagen. Daher wäre es aus unserer Sicht gut gewesen, wenn die Evaluierungen, sehr geehrte Frau Ministerin, nicht 2015, sondern schon nächstes Jahr stattgefunden hätten.
Erlauben Sie mir noch, sehr geehrte KollegInnen, einige Zitate aus den Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf zu zitieren. Das Amt der Tiroler Landesregierung – das wird die Tiroler KollegInnen interessieren – sagt Folgendes: „Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Neue Mittelschule außerhalb der Ballungsgebiete, in denen oft keine AHS-Unterstufe angeboten wird, meist die einzige Schulform für Schüler im Alter von zehn bis 14 Jahren ist, werden die aufstiegs- und berechtigungsrelevanten Bestimmungen als bedenklich angesehen.“
Ein Zitat der Industriellenvereinigung – das dürfte auch die geschätzte Frau Präsidentin Zwazl interessieren –:
„Vor allem in Hinblick auf die Herausforderungen zur Sicherung des Fachkräftemangels muss in der Sekundarstufe 1 eine optimale Bildungs- und Berufswegentscheidung ermöglicht werden. Wir bedauern feststellen zu müssen, dass diese wichtige Aufgabe durch die NMS nicht gewährleistet ist.“
Weiter: „Die Einteilung des Lehrstoffs in den differenzierten Pflichtgegenständen in einen grundlegenden und einen vertiefenden Lehrgang ist diskriminierend und kann das Ziel, nämlich möglichst viele Kinder nach der Pflichtschule ihren Fähigkeiten entsprechend zur Erreichung gemeinsamer Bildungsziele zu führen, wahrscheinlich nicht sicherstellen.“
„Es ist unverantwortlich, die duale Ausbildung und damit die Lehrausbildung als ‚Ausweichlaufbahn‘ beziehungsweise als ‚letzte Möglichkeit‘ zu sehen, die die niedrigsten Voraussetzungen vorsieht.“
Und ein vorletztes Zitat – von der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer –:
„Da im vorliegenden Gesetzentwurf der flächendeckende Zweitlehrereinsatz in den differenzierten Pflichtgegenständen nicht festgeschrieben ist, besteht die Gefahr, dass die Landesschulbehörden, wie in den vergangenen Jahren auch, das Grundkontingent aus dem FAG weiter reduzieren und daher der flächendeckende Zweitlehrereinsatz unmöglich gemacht wird.“
„Die mit Abschluss einer Klasse der Neuen Mittelschule oder der mit dem Bildungsgang erworbenen Berechtigungen dürfen zu keiner Benachteiligung für die Schüler/innen führen.“
„Da die Bestimmungen massive Verschlechterungen gegenüber den Modellversuchen bringen, können die neuen Bestimmungen, sollten sie nicht abgeändert werden, aus unserer Sicht nur für Klassen gelten, die im Schuljahr 2012/2013 neu eintreten.“
Als oberösterreichischer Bundesrat möchte ich das letzte Zitat – vom Landesschulrat für Oberösterreich – bringen. Dieser schreibt:
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