blieren, und da passen Spielregeln der Privatwirtschaft nicht immer eins zu eins, weil es eben auch die öffentlichen Interessen gibt und weil es auch die öffentlichen Zielsetzungen sind. Da ist es nicht – vereinfacht gesagt – die Gewinnmaximierung, sondern da sind noch ganz andere Aufträge im Bereich der Kulturinstitutionen zu beachten, vor allem der kulturpolitische Auftrag.
Die einzelnen Punkte: Kompetenzkatalog des Aufsichtsrats – da geht es einfach um ein Stück noch mehr Klarheit, was kontrolliert werden muss, was die Aufgabe des Aufsichtsrats ist, auch um die eindeutige Klärung Bestellung/Abberufung von Aufsichtsräten, wobei völlig klar ist – da habe ich zum Beispiel eine ganz andere Meinung als Abgeordneter Zinggl –: Der Aufsichtsrat ist kein unabhängiges Gremium. Der Aufsichtsrat nimmt im Interesse des Eigentümers Kontrollfunktionen wahr. Die Eigentümerfunktion ist in diesem Fall mir als Kulturministerin übertragen, und daher ist es sonnenklar – und da brauchen wir gar nicht darüber zu diskutieren –, dass es da ein Vertrauensverhältnis zwischen der Ministerin und den Aufsichtsräten, die die Kontrollfunktion wahrnehmen, geben muss. Ich wollte das nur klarstellen, weil das auch Teil einer Debatte im Nationalrat war.
Drittens ist mir wichtig – wir haben ja in Österreich die Freiheit der Kunst seit 1988 auch im Verfassungsrang verankert –, noch einmal klar zu unterstreichen, dass der künstlerische Leiter ein Dirimierungsrecht hat. Das heißt bei Doppelgeschäftsführungen, dass die Nummer 1 im Team der künstlerische Leiter ist beziehungsweise im übertragenen Sinn bei den Museen der wissenschaftliche Leiter. Auch das ist mir sehr, sehr wichtig.
Der vierte Punkt umfasst die Publikumsgespräche. Der fünfte Punkt ist rein redaktioneller Natur. – So weit die Änderungen, die das Regelwerk betreffen.
Nun zum zweiten Teil, der zumindest bislang die politische Debatte fast überwogen hat, nämlich der Diskussion zum Evaluierungsbericht. Da möchte ich ein paar Klarstellungen treffen, denn wenn man jetzt nur Ihnen, Herr Bundesrat Schreuder, zugehört hat, hätte man den Eindruck gewinnen können: Da sitzt Ernst & Young, schreibt einen Bericht, die Ministerin arbeitet dann etwas aus, zeigt das gerade noch den Regierungskollegen, und das war es dann. Also wenn das Ihr Informationsstand ist, dann darf ich den hier und jetzt korrigieren.
Wir haben diesen Evaluierungsbericht in Auftrag gegeben, und jetzt muss man genau unterscheiden, worum es hier geht, was die Zielsetzung ist. Die Zielsetzung ist: effektives Wirtschaften in den Bundestheatern, nämlich mit dem Ziel, dass – ich darf es jetzt einfach formulieren – möglichst jeder Euro auf der Bühne ankommt, also für den künstlerischen Bereich verwendet wird. Genauso lautet ja unsere Zielsetzung im Schulbereich: All unsere Anstrengung muss im Klassenzimmer ankommen.
Das heißt, es geht darum, zu schauen: Wie effektiv sind die Bundestheater ausgestattet? Wie sind die Schwerpunktsetzungen? Wie ist die Relation administrativer Bereich, künstlerischer Bereich, technischer Bereich? Et cetera, et cetera. Also es geht sehr stark ins Detail, bis hin zu den Gagen von Künstlern, bis hin zu Ensemblegrößen, bis hin zur Ausstattung des Orchesters – also lauter Einzelheiten, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. Das sollte ja auch keine oberflächliche Betrachtung und Untersuchung sein.
Diese Details wurden mit den Betroffenen, in erster Linie Bühnengesellschaften, umfassend diskutiert, und dann wurde dieser Bericht verfasst und natürlich den zuständigen und verantwortlichen Geschäftsführern sowie den jeweils verantwortlichen Aufsichtsräten zur Verfügung gestellt, damit sie ihren Pflichten, ihrer Verantwortung nachkommen können und dann auch die Umsetzungsschritte setzen, wobei es ja nicht darum geht zu sparen. Die Bühnen – ich glaube, Sie kommen ja aus dem Kunstbereich –
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