BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 105

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Wir haben auch schon im Finanzausschuss darüber gesprochen, und ich glaube, du, Reinhard Pisec, hast gesagt, dass du denkst, dass die Steuerberater durch diese Mög­lichkeiten weniger Geschäft machen werden. Ich glaube, das wird nicht der Fall sein.

Ich habe mir auch angeschaut, wie die Umsatzentwicklung in den letzten zehn Jahren aussieht. Das ist eine Unterlage (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist. Und im Jahr 2000 waren es nach die­ser 1 000 200 000 €, im Jahr 2010 waren es 1 000 920 000 €. Es gibt da also immer Umsatzsteigerungen, vom Jahr 2000 auf das Jahr 2001 hat die Umsatzsteigerung 7,68 Prozent betragen, von 2009 auf 2010 waren es 3,14 Prozent. Ich denke, wir brau­chen uns diesbezüglich keine Sorgen zu machen, es ist Platz für alle.

Ich meine, dass es wichtig und gut ist, dass wir das jetzt für die Klein- und Mittelbe­triebe machen, dass wir diese Änderung vornehmen beim gewerblichen Buchhalter, der jetzt eben nur Buchhalter ist.

Dass man auch weiß, wovon wir reden: 1989 haben wir den Beruf des gewerblichen Buchhalters ins Leben gerufen, seit 2007 ist es nicht mehr möglich, einen gewerblichen Buchhalter anzumelden, da gibt es jetzt die Bilanzbuchhalter.

Über die Grenzen haben wir schon gesprochen.

Mir ist es auch wichtig, dass diese Erweiterung der Berufsrechte für mehr als 3 000 Personen – es sind zum Großteil weibliche Bilanzbuchhalterinnen – für die Frau­en auch sehr gute Karrierechancen bedeutet. Für Frauen ist da auch eine gute Verein­barkeit von Familie und Beruf gegeben. Hervorgehoben werden muss aber auch – und darauf lege ich großen Wert –, dass unsere Bilanzbuchhalterinnen und -buchhalter bestens ausgebildet sind.

Weiters haben wir endlich einmal, und das ist mir auch wichtig, eine Bereinigung der Bezeichnungsvielfalt. Die selbständigen Buchhalter werden ab 1. Jänner 2013 aus­schließlich als „Bilanzbuchhalter“ bezeichnet und fallen unter die Bestimmungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes, gewerbliche Buchhalter gelten ab 1. Jänner 2013 als Buchhalter und Personalverrechner gemäß den Bestimmungen des Bilanzbuchhal­tungsgesetzes. Und da ist es so, dass die zum Großteil Einnahmen-Ausgaben-Rech­nung machen, und da ist die Bemessungsgrundlage: Umsatz 700 000 €. Ich denke, das ist schon ein Betrag, bis zu dem man es gut ausgebildeten Leuten zutrauen kann, dass sie es ordentlich machen.

Da gesagt wurde, dass die Wirtschaftskammer sozusagen geschaut hat, dass sie jetzt neue Berufsgruppen bekommt, und es auch geheißen hat, dass das ein großer Erfolg des Wirtschaftsbundes ist, weil alle neuen Mitglieder jetzt auch Mitglieder des Wirt­schaftsbundes sind: Das weiß ich nicht, denn bei uns in der Kammer wird nicht gefragt, wenn sich jemand anmeldet, wohin er gehört, sondern wir betreuen alle gleich.

Meiner Überzeugung nach ist es in Ordnung, dass jetzt alle selbständigen buchhalten­den Berufe nicht mehr teilweise in der Wirtschaftstreuhänderkammer und teilweise in der Wirtschaftskammer sind, sondern zur Gänze in der Wirtschaftskammer integriert werden. Es war ja auch der Wunsch der Wirtschaftstreuhänder, dass wir diese Berufs­gruppe übernehmen. Die Initiative ist nicht von der Wirtschaftskammer ausgegangen.

Wir freuen uns auf die neuen Mitglieder und werden sie auch gut betreuen.

Wir haben heute noch einen zweiten Punkt, darüber bin ich auch sehr froh, denn das ist auch ein Thema, das wir schon sehr lange behandelt haben: die Zahntechniker­meister. Diese können in Zukunft unter Aufsicht des Zahnarztes, also im Auftrag des Zahnarztes, in der Ordination die Abdrucke machen.

In der Diskussion im Ausschuss ist auch die Frage angesprochen worden, warum der Zahnarzt dabei sein muss oder sich das anschauen muss, bevor die den Abdruck


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