ner. Nach Meinung dieser Berufsgruppe ist die im Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung ein Erfolg, auch in diesem Umfang bereits ein Erfolg. Allerdings wird massiv kritisiert, dass es aufgrund des Druckes der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Herausnahme des Passus gekommen ist, was die Abfassung und Abgabe von Steuererklärungen anlangt. Das ist der Knackpunkt der Geschichte.
Nachdem Matznetter und Steindl den Antrag in vollem Umfang eingebracht haben, also mit der Abfassung und Abgabe von Steuererklärungen, wurde dieser im Wirtschaftsausschuss einstimmig, von allen Parteien, auch von den Grünen, beschlossen. Allerdings ist es dann vor der Gesetzwerdung – wie gesagt, durch den Druck der Kammer der Wirtschaftstreuhänder – zu dieser Änderung gekommen. Und das ist ein Wermutstropfen für diese Berufsgruppe, weil sie eine wesentliche Einschränkung bringt.
Die Buchhalter sind bestens ausgebildet, sie sind sehr wohl auch für die Abfassung von Steuererklärungen ausgebildet und haben eine Fortbildungsverpflichtung, jedes Jahr 30 Stunden, was zum Beispiel die Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder nicht haben. Das heißt, sie sind aufgrund des Gesetzes up to date.
Wie gesagt, das Gesetz bedeutet eine wesentliche Verbesserung, aber nach der Herausnahme der Abfassung und Abgabe der jährlichen Steuererklärungen fehlt uns etwas. Das ist auch der Grund dafür, dass wir dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen werden.
Ein Mitglied dieser Berufsgruppe hat treffend gemeint: Treffen wir uns in der Mitte! Das wäre schon ein Erfolg gewesen, das heißt, wenn die Abfassung und Abgabe von Steuererklärungen nur für jene Betriebe Gültigkeit hätten, die nur Ein- und Ausgabenrechner sind. Das wäre ein Vorschlag in die richtige Richtung. Vielleicht kann auch die Wirtschaftskammer, die ja letztlich auch die Buchhalter zu vertreten hat, maßgebend mitwirken, dass es bei einer weiteren Novelle da zumindest eine Ausweitung gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
15.26
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Präsidentin Bundesrätin Zwazl. – Bitte.
15.26
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Dem einen ist es zu viel, dem anderen ist es zu wenig. Faktum ist, dass die vorliegende Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und der Gewerbeordnung die teilweise unklare Situation, die jetzt im Buchhaltungsbereich herrscht, wesentlich verbessert.
Über die Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen und über die Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung haben wir schon gesprochen. Es ist da auch zu berücksichtigen, dass wir sehr viele Klein- und Mittelbetriebe haben. Wir dürfen nicht vergessen, 86 Prozent unserer Betriebe haben nur bis zu zehn Mitarbeiter, und für die ist es schon sehr wichtig, dass sie da Unterstützung haben. Die brauchen nicht unbedingt einen Steuerberater, sondern da sind wirklich gut ausgebildete gewerbliche Buchhalter, die jetzt Buchhalter haben, eine wesentliche Unterstützung; das ist auch ein Kostenfaktor.
Natürlich wünschen wir von der Wirtschaft uns, dass man in der Lage ist, selbst seine Steuer- und Personalverrechnung korrekt und ordentlich zu machen, aber aufgrund der vielen Vorschriften ist das oft nicht möglich. Deshalb ist das sehr wichtig.
Ich meine, dass wir damit jetzt eine Auswahlmöglichkeit haben, die für uns in der Wirtschaft notwendig ist.
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