BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 106

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machen: Das ist zur Sicherheit unserer Zahntechnikermeister. Es gibt sehr viele Er­krankungen im Kiefer, und das würde keine Versicherung übernehmen, da gäbe es keine Haftung.

Ich glaube, es sind alle Beteiligten mit diesen Änderungen zufrieden, und ich bitte Sie, hier zuzustimmen, weil ich glaube, dass es da wirklich darum gegangen ist, dass die Beteiligten an einem Tisch gesessen sind und eine Lösung gefunden haben, die wir alle mittragen können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


15.32.48

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon betont wor­den, dass es sich da um einen Initiativantrag handelt und um keine Regierungsvorlage. Wir können aber seitens unseres Ministeriums den hier vorliegenden Initiativantrag nicht nur bestens unterstützen, sondern haben das auch in den Vorbereitungsarbeiten getan.

Ich erinnere mich daran, dass ich in anderer Funktion mit dem schon im Zusammen­hang mit diesem Initiativantrag apostrophierten Kollegen Matznetter den ersten Schritt vorbereitet habe, was die gewerblichen Buchhalter anlangt, der sich bewährt hat.

Es ist angesprochen worden, dass da de facto eine schon bestehende Praxis in Rich­tung Legalisierung umgewandelt wurde. Das hat vielen, vor allem Frauen, entspre­chende Rechte und natürlich auch Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben, das hat aber insbesondere auch den Kunden Sicherheit hinsichtlich dessen, was vorher im Graubereich abgewickelt wurde, gegeben.

Daher ist das, was hier vorliegt, ein Schritt in Richtung weiterer Verbesserung, was mehrfach auch bestätigt wurde. Die Frage ist immer, wer profitiert wovon. Das ist natürlich ein intensives Ringen um Berufsrechte. Zu bemessen ist das Ganze vor allem aus der Sicht des Kunden, des Konsumenten, und ich glaube, das ist ein eindeutiger Fortschritt, der hier vorliegt.

Die Anhebung der Grenzen entspricht einfach der betrieblichen Praxis und den Gege­benheiten, die sich entwickelt haben, was die Umsatzentwicklung insgesamt anlangt.

Das ist der eine Bereich, wir sehen das positiv, und der eine Abänderungsantrag, der angesprochen worden ist: Es ist immer so, manchmal geht es nach vor und manchmal zurück. In Wirklichkeit werden wir das Ende der Fahnenstange jetzt auch noch nicht er­reicht haben, es wird weitere Bemühungen geben.

Die Zuordnung zur Wirtschaftskammer bedeutet eine eindeutige Klärung, die im In­teresse der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erfolgt ist, denn das, was vorher war, war eine Art Schlichtungs-, Schiedsstelle, Verwaltungsstelle mit enorm hohen Kosten, die beide Teile administrativ belastet hat. Das wird sich dann in Richtung Vereinfa­chung bewegen.

Auch bei den Zahntechnikern und Zahnärzten geht dieser Zuordnungs- und Rege­lungsstreit schon über Jahre. Ich würde sagen, mindestens 20 Jahre lang hat sich das einmal in diese Richtung, einmal in die andere Richtung bewegt. Das, was hier vorliegt, ist wiederum ein Kompromiss, der aber doch die Rechte der Zahntechniker entspre­chend ausweitet, ohne die anderen wirklich einzuschränken.

Daher können wir zu beiden Vorlagen insgesamt sagen, dass das eine positive Weiter­entwicklung ist, die hoffentlich – das ist ja hier angedeutet worden; nicht von allen – möglichst breite Zustimmung erfahren wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.35

 


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