BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 107

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.36.2010. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Akkreditierungsgesetz 2012 erlassen wird und das Maß- und Eich­gesetz und das Kesselgesetz geändert werden (1687 d.B. und 1712 d.B. sowie 8699/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (1686 d.B. und 1714 d.B. sowie 8700/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend Freihandelsabkom­men zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (1635 d.B. und 1715 d.B. sowie 8701/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 10 bis 12 ist Herr Bundesrat Perhab. – Ich bitte um die Berichte.

 


15.36.51

Berichterstatter Franz Perhab: Hohes Präsidium! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte zunächst den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Akkreditierungsgesetz 2012 erlassen wird und das Maß- und Eichge­setz und das Kesselgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters erstatte ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermes­sungsgesetz geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; somit komme ich sogleich zur An­tragstellung.

 


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