BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 114

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Dann hätten wir – das passt zwar nicht zu diesem Tagesordnungspunkt – wenigstens eine klare Regelung. Denn so entsteht der Eindruck, dass hier der Bund seinen Ver­pflichtungen nicht gerecht wird. Es geht wirklich nur darum, dass das Land die Ver­pflichtung hat. Wenn wir hier finanzielle Mittel zur Unterstützung bereitstellen, dann ist das eine Übergangslösung. Das ist leider noch nicht so nachvollzogen worden, aber ich hoffe, wir kommen auch dort noch zu einem so guten Ende wie hier beim Akkre­ditierungsgesetz 2012.

Anders verhält es sich bei dem zweiten Themenpunkt. Das war die Frage, was die Grundstücksdatenbank anbelangt. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass es hier eigentlich nur darum geht, die entsprechende Umsetzung zu machen, die wir ein­fach aus technischen Gründen notwendig haben, weil die österreichische Grundstücks­datenbank einer umfassenden technischen Neugestaltung unterzogen wird, und das ermöglicht im Zuge dieser Neuordnung einen rascheren Zugriff auf die jeweils relevan­ten Dokumente.

Mit dieser Inbetriebnahme der neuen Datenbank erfolgt natürlich auch ein entspre­chender Datentransfer, das heißt, durch eine Umschreibung der alten Grundstücke auf die neue Datenbank. In diesem Zusammenhang, wenn so etwas geschieht, ist es na­türlich möglich, dass auch Fehler entstehen können, dass möglicherweise etwas nicht so ist, wie es sein sollte, und daher ist es notwendig, dass eine Einschaumöglichkeit, eine Korrekturmöglichkeit besteht.

Jetzt ist in diesem Zusammenhang kritisiert worden, dass das Amtsblatt für Vermes­sungswesen, das immer auf der Homepage des BEV ersichtlich ist und das auch ei­nige Male im Jahr erscheint, nicht das Medium ist, das allen Österreichern entspre­chend zugänglich ist. – Das wird stimmen.

Daher: Dank dem BEV, dass man diesen Fehler – oder besser gesagt: diese nicht opti­male Möglichkeit der Information – insofern verbessert hat, als dass man hergegangen ist und mit dem Gemeindebund und mit dem Städtebund eine Informationsmöglichkeit vorbereitet hat, die eben den einzelnen Grundstückseigentümern ermöglicht, entspre­chende Einschau zu halten und auf Basis dieser Einschau beim jeweiligen Vermes­sungsamt eventuell Korrekturmöglichkeiten anzumerken.

Warum ist das nicht individuell durchgeführt worden und jeder, der betroffen ist, ange­schrieben worden? – Weil die individuelle Information über die Umschreibung des Ka­tasters an jeden Grundeigentümer Kosten verursacht hätte. Und zwar: Es gibt rund 3 Millionen Einlagen im Allein- beziehungsweise Miteigentum. Das würde Kosten von rund 15 Millionen € verursachen, wenn jetzt jeder nach dem Motto: Hier wird umge­stellt, schauen Sie bitte nach, ob alles in Ordnung ist, und machen Sie eventuell Ihren Einspruch geltend!, angeschrieben wird.

Daher ist die Frage, die gestellt worden ist, welche Kosten auf die Gemeinden zukom­men, eine Frage, die ganz einfach zu beantworten ist: Gar keine Kosten kommen auf die Gemeinden zu, weil das in entsprechenden Mitteilungs- und Informationsorganen der Gemeinden sichergestellt wird.

Das heißt, derjenige, der – ich nehme da schon an, dass Gemeinde- und Städtebund-Informationen von den jeweiligen Bürgern gelesen werden – auf diese Information stößt, kann mit der entsprechenden Telefonnummer beziehungsweise Internetverbin­dung dann den Kontakt herstellen und kann entsprechende Einwendungen erheben, wenn solche notwendig sind.

Das haben wir ja an sich im Nationalrat und im Wirtschaftsausschuss schon entspre­chend aufgeklärt. Ich hätte gedacht, dass damit diese Vorbehalte ausgeräumt worden sind. Teilweise war die Diskussion so, als ob das nicht stattgefunden hätte. Von den Grünen ist es so angemerkt worden, dass man das durchaus mitvollzogen hat, dass es


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