direkte Einschnitte in die Informationsfreiheit. Zumindest so lange, bis die juristische Überprüfung von ACTA durch den EuGH nicht abgeschlossen ist, sollten auch die Bestimmungen zum Schutze des geistigen Eigentums in diesem Freihandelsabkommen ausgesetzt werden.
Aufgrund dieser zwei Kritikpunkte werden wir diesem Tagesordnungspunkt sicherlich nicht unsere Zustimmung erteilen.
Wenn uns zur Änderung des Vermessungsgesetzes – wie Kollegin Kerschbaum schon angesprochen hat – Minister Mitterlehner noch schlüssige Argumente liefert beziehungsweise das, was in den Raum gestellt worden ist, klärt, dann werden wir dieser Vorlage ebenso wie der dritten jetzt in Verhandlung stehenden zustimmen, aber diesem Freihandelsabkommen dezidiert nicht! – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)
15.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mitterlehner. – Bitte.
15.58
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich dem Kollegen Hans Kraml alles Gute wünschen – auch aus einem besonderen Gesichtspunkt heraus. Es ist apostrophiert worden, dass er 30 Jahre lang im Bezirk Rohrbach der Bezirksvorsitzende der SPÖ war. Ich bin das seit rund zehn Jahren seitens der ÖVP und muss sagen, er hat es angesichts der dortigen Konstellation im Konkurrenzkampf sicherlich nicht immer einfach gehabt. Wir waren Konkurrenten, ich darf aber dazusagen, dass wir uns persönlich wirklich sehr gut verstanden haben und immer fair miteinander umgegangen sind. Dafür möchte ich mich auch hier im Plenum bedanken und ihm wirklich alles Gute wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, es ist bereits angesprochen worden, es stehen jetzt drei Materien in Verhandlung, und was den sachlichen Zusammenhang zwischen dem Freihandelsabkommen und den beiden anderen technischen Gesetzesvorhaben anlangt, ist wirklich zu sagen, dieser ist nicht ganz einfach herzustellen. Aber das liegt nun einmal in einem Paket vor – und daher wird es so abgehandelt.
Ich möchte sagen, es waren relativ wenig kritische Stimmen zu hören, was das Akkreditierungsgesetz 2012 anlangt. Im Endeffekt geht es dabei um die Kompetenzdeckungsklausel und um die Herstellung eines EU-konformen Zustandes. Man fragt sich, zumindest der Laie fragt sich: Was wird eigentlich mit diesem Gesetz geregelt? – Das ist ganz interessant, vielleicht haben Sie sich das im Detail angeschaut: Das ist die Basis für die Akkreditierungen im Bundesbereich von Konformitätsbewertungsstellen, wie zum Beispiel TÜV, Schweißtechnische Zentralanstalt, Quality Austria – Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH und so weiter.
In diesem Zusammenhang werden die Konformitätsbewertungen nach ÖNORMEN und ISO-Normen durchgeführt. Insgesamt gibt es aktuell in Österreich 469 Konformitätsbewertungsstellen, 127 Inspektionsstellen, 60 Zertifizierungsstellen, 282 Prüf- und Kalibrierstellen. – Technisch ist hier einiges los. Das wird administrativ mit dem vorliegenden Gesetz vereinfacht.
Ich halte sonst sehr viel von dem, was der Kollege Brunner sagt, aber heute, glaube ich, dass die Anregungen in Richtung BEV, die zum zweiten Punkt oder auch generell vorgebracht wurden, nicht unsere Unterstützung finden.
Ich glaube, der umgekehrte Weg wäre genau das Richtige. Das ist ja ein Beispiel, wo die Länder Kompetenzen an den Bund abgeben. Ich könnte mir gerade in einem Themenbereich wie etwa Bundes-Kinder- und Jugendhilfe vorstellen, dass hier auch die Kompetenzen so geordnet werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite