So schaut es heute nicht mehr aus. Wir werden sehen, ob wir am Ende des Tages dieses Gesetz überhaupt bekommen, ob es dieses überhaupt schafft, im Nationalrat durchzukommen, oder ob es überhaupt in den Nationalrat kommt.
Prinzipiell sehe ich hier schon ein großes Problem. Wir nähern uns mit der derzeitigen Gesetzeslage und mit der derzeitigen durchaus sehr motivierten Form der Überwachung einem System, das wir schon einmal hatten, nämlich im 18. Jahrhundert. Es erinnert sehr stark an ein Metternich’sches System, wo man ebenfalls Briefe geöffnet hat, hineingeschaut hat. Wenn etwas Interessantes drinnen stand, hat man vielleicht Abschriften angefertigt.
Heute ist es wesentlich einfacher. Heute braucht man nur einmal zu klicken, und das Ganze ist abgespeichert. Es hat eigentlich der Endverbraucher keine Möglichkeit nachzuvollziehen, ob seine Kommunikation, die er vielleicht per E-Mail oder über Foren oder über Blogs tätigt, noch vertraulich ist, ob das wirklich nur für den Empfänger bestimmt gelesen werden kann, oder ob da zwei, drei andere vielleicht mitlesen. Was mit seinen Daten passiert, das hängt alles in der Luft. Das ist alles nicht geklärt.
Ich möchte hier auch noch ganz kurz zitieren, wo wir heute in Österreich schon angelangt sind. Es ist ja nicht so, dass wir uns da irgendetwas aus den Fingern saugen. Vor ein paar Wochen hat man in diversen Zeitungen die Aussagen des Herrn Schieszler – für jene, die es nicht wissen: das ist der Kronzeuge im Zuge der Telekom-Ermittlungen – vernehmen können, dass die Ermittler, sprich die Staatsanwaltschaft von der Telekom abgehört wurde. Und zwar ist das deshalb passiert, weil ja die Telekom durch ihre ehemalige Verbindung als staatsnaher Betrieb sämtliche Staatsanwälte und staatsnahe Betriebe mit ihren Telefonen ausgestattet hat und mithören konnte. Und die Folge war, dass die Staatsanwaltschaft auf Wertkartenhandys umsteigen musste. – Sagt der Herr Schieszler.
So weit sind wir heute gekommen. Das ist schon eine Form von Überwachung und von Überwachungsstaat, wo wir sagen, irgendwo muss auch Schluss sein. Man verkauft das Ganze dann immer sehr gern als Initiative zur Bekämpfung des Terrorismus, als Initiative zur Bekämpfung von kriminellen Handlungen, wie zum Beispiel der vielen unappetitlichen Kinderporno-Seiten, die natürlich auch im Netz zu finden sind, keine Frage. Aber hier hätte man natürlich auch schon in der Vergangenheit tätig werden können, nämlich ohne darauf zu warten, dass man da neue gesetzliche Bestimmungen macht und pauschal in Bausch und Bogen den Internet-Usern quasi die Luft zum Atmen nehmen möchte.
Ich darf daran erinnern, dass der Kollege Brückl am 17. Dezember 2010 einen Entschließungsantrag zur Offline-Stellung von kinderpornographischen Seiten hier im Bundesrat eingebracht hat. Dieser Antrag war bislang zweimal im Ausschuss: einmal am 1. Feber 2011 und einmal am 4. Oktober 2011. Beide Male ist er vertagt worden. Da laviert man dann ein bisschen herum.
Es wäre heute überhaupt kein Problem, einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen, mit dem man staatsfeindliche Seiten, mit dem man kinderpornographische Seiten einfach von Staats wegen offline stellen lassen kann.
Ich denke auch, wenn man hier zum Beispiel eine Ethik-Kommission einsetzen würde, in der wirklich Vertreter nicht nur aus der Politik, sondern Vertreter aus dem gesellschaftlichen Leben ihre Meinung, ihre Wohlmeinung abgeben könnten, dass man das durchaus transparent gestalten könnte. Ich denke auch, dass man hier durchaus im Plenum eine große Mehrheit dafür finden könnte.
Wogegen wir allerdings sind, ist, dass man unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung und dass man unter dem Deckmantel der Kriminalitätsprävention sämtlichen
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