BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 148

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Internet-Usern von Haus aus einmal die Rute ins Fenster stellt und ihnen sagt: Passt nur ganz genau auf, was ihr macht, denn wir schauen da mit! Und wehe, es passiert irgendetwas! – Man kommt da sehr leicht in Verdächtigungen. Man kommt da sehr leicht in ein schiefes Licht. Das ist etwas, was wir nicht wollen. Das sagen wir auch klar und deutlich.

Darum werden wir diesem Staatsvertrag heute auch unsere Zustimmung verwehren. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

18.08


Präsident Gregor Hammerl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 


18.08.30

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein Übereinkommen über Computerkriminalität, welches das erste völkerrechtliche Instrument auf dem Gebiet der Computerkriminalität überhaupt ist. Es dient als Leitlinie für jeden Staat, der eine umfassende nationale Gesetzgebung gegen Computerkriminalität ausarbeiten möchte, und bietet einen Rahmen für die internatio­nale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens.

Das Abkommen wurde, wie mein Vorredner schon gesagt hat, im Jahr 2001 von Öster­reich unterzeichnet. Zwischenzeitlich haben 32 Staaten dieses Abkommen, dieses Übereinkommen ratifiziert, und 15 weitere Staaten haben es unterzeichnet. Wir haben in den letzten Sitzungen des Bundesrates immer wieder in verschiedenen Diskus­sionen gehört, dass die fortschreitende Nutzung von Informationstechnologien und Kommunikationstechnologien unsere Gesellschaft vor immer größere Herausforderun­gen stellt. Diese Herausforderungen machen auch vor einer Staatsgrenze nicht halt. Daher ist es auch erforderlich, bereits bestehende internationale Rechtsinstrumente zu verändern beziehungsweise wirksamer zu gestalten.

Herr Kollege Jenewein, ich glaube, dass hier keine gesamte Generation kriminalisiert wird, der Datenschutz auf der einen Seite sehr wohl seine Berechtigung und seinen Niederschlag findet, aber auf der anderen Seite auch die Mittel zur vorbeugenden Be­kämpfung vorhanden sein müssen.

Das Übereinkommen beinhaltet einerseits materielle Straftatbestände, die in nationales Recht umzusetzen sind, und andererseits strafprozessuale Vorschriften, die der Durch­setzung des Strafanspruches dienen sollen. Die Straftatbestände reichen vom Hacking und von Urheberrechtsverstößen bis hin zu den abscheulichsten Tatbeständen im Zu­sammenhang mit der Kinderpornographie. Zur Verfolgung und Bekämpfung sind not­wendige spezielle Befugnisse der zuständigen Behörden vorzusehen.

Alles in allem soll durch diese internationale Zusammenarbeit der Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr im Hinblick auf das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit er­leichtert werden. Da dies ein sehr wichtiger Punkt ist, hat Österreich anlässlich der Ratifizierung des Übereinkommens den Vorbehalt erklärt, Rechtshilfe durch Sicherung von Computerdaten dann nicht zu leisten, wenn die Voraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit nicht erfüllt ist.

Österreich hat wesentliche Bestimmungen des Übereinkommens bereits umgesetzt. Trotz laufender Bemühungen – und denken wir zurück, wie viel Positives wir in letzter Zeit auf diesem Sektor verabschiedet haben – werden auch zukünftig vereinzelte Be­stimmungen notwendig sein. So befindet sich das 24/7-Netzwerk derzeit im Aufbau. Dieses bestimmt eine Kontaktstelle, die rund um die Uhr unverzüglich in den ver­schiedensten Bereichen in qualifizierter und fachlicher Form vorhanden sein muss und für notwendige Maßnahmen zu sorgen hat.

 


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