BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 146

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmen­mehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG die Artikel 1 bis 22 und 35 bis 48 des gegenständlichen Staatsvertrags durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte.

 


18.01.11

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Lassen Sie mich vorweg eine ganz kurze persönliche Bemerkung zu Ihnen machen: Sie haben zuerst, ich glaube, vor zwei Tagesordnungs­punkten, gesagt, am Sonntag wird eine Vorentscheidung stattfinden. Ich glaube, die wird in der Bundesliga stattfinden, aber nicht so, wie Sie sich das wünschen.

Aber nun zum eigentlichen Thema. Wir sprechen heute hier über ein Übereinkommen, über einen Staatsvertrag, den die Republik bereits am 23. November 2001 unterzeich­net hat. Es ist insofern interessant, dass das jetzt, zehn Jahre später, hier zur Be­schlussfassung gelangt, da wir ja seit 1. April die Vorratsdatenspeicherung als gelten­des Gesetz in Österreich haben. (Präsident Hammerl übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn man sich diesen Staatsvertrag ein bisschen näher ansieht und sich vor allem den Artikel 16 näher zu Gemüte führt, der da lautet: „Umgehende Sicherung gespei­cherter Computerdaten“, dann kommt man drauf, dass es sich bei diesem Gesetz, das ja ohnehin schon in Österreich ratifiziert ist, um eine weitere Verschärfung und vor allem auch um eine weitere Aufweichung des Datenschutzes handelt. Und das Einzige, was dieser Beschluss heute bewirken wird, ist: Es geht darum, dass die Rechtshilfe an das Ausland und das Auslieferungsbegehren vereinfacht werden und dass man ver­einfacht vermeintliche Brecher von Urheberrechten an Konzerne ausliefern kann. Das ist nicht in unserem Sinne, und das kann auch nicht in unserem Sinne sein.

Ich weiß nicht, wer von Ihnen gestern die „ZiB 2“ gesehen hat, wo ein relativ inter­essanter Bericht gebracht wurde, wo ein ORF-Team im MuseumsQuartier mit der Ka­mera durchgegangen ist und die jungen Leute, die dort die Frühsommersonne ge­nossen haben, gefragt hat, was sie sich da eigentlich gerade anhören und ob diese Musik gekauft ist oder ob sie vielleicht nicht gerade legal erworben wurde. Und wenn Sie sich das dann anschauen, werden Sie draufkommen, dass da wahrscheinlich 95 Prozent jener, die interviewt wurden, gesagt haben, na ja, so ganz sauber ist das wahrscheinlich nicht gelaufen.

Ich möchte das nicht beschönigen. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig darüber, dass sämtlicher Gesetzesbruch, egal, in welcher Form, schlecht ist, nicht in Ordnung ist, geahndet werden muss. Was ich allerdings ablehne und was die FPÖ auch ab­lehnt, ist, dass man hier eine gesamte Generation von Internet-Usern pauschal krimi­nalisieren möchte, beziehungsweise mit einem Fuß ins Kriminal drängen würde.

Und genau das passiert derzeit. Ich weiß, es geht hier heute nicht um ACTA, ich weiß, es geht hier auch nicht um die Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem ist es notwendig, das zu erwähnen. Denn auch da bröckelt ja Gott sei Dank mittlerweile die Front der zu­stimmenden Personen in ganz Europa, auch innerhalb der österreichischen Regie­rungsparteien, die noch vor Kurzem gesagt haben, na klar, ACTA wird durchgezogen, das ist ein internationaler Beschluss, das ist notwendig.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite