BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 145

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von Verbesserungen enthalten ist. Im Allgemeinen sollen nämlich Gesundheitsdaten nur mit vorheriger Zustimmung des Versicherungsnehmers übermittelt werden. Die An­forderungen an diese Zustimmung werden nunmehr noch verschärft. Der Versiche­rungsnehmer soll vorweg aufgeklärt werden und soll auch die Möglichkeit bekommen, der konkreten Übermittlung zu widersprechen.

Für die Direktverrechnung in der Krankheitskostenversicherung sollen bestimmte, für die Verrechnung wichtige Daten kraft Gesetzes übermittelt werden. Aber natürlich hat auch hier der Betroffene ein Widerspruchsrecht. Darüber hinaus schränken wir die Da­tenarten, die kraft Gesetzes zu übermitteln sind, sehr stark ein. Der Versicherer soll nämlich nur jene Daten bekommen, die er für die Abrechnung auch tatsächlich benö­tigt, und sonst natürlich keine Daten.

Zum Dritten verbessert das Gesetz auch den Schutz der Verbraucher. Das kommt ja bereits in den Regelungen die elektronische Kommunikation betreffend zum Ausdruck. Darüber hinaus sieht eben die Vorlage auch ein allgemeines Rücktrittsrecht vor. Auch darauf wurde bereits von Vorrednern hingewiesen.

Letztlich werden die Regelungen über den sogenannten Frühstorno bei Lebensversi­cherungen verschärft. Hier hat nämlich der Gesetzgeber schon im Jahr 2006 Regelun­gen geschaffen, die die finanziellen Verluste der Versicherungsnehmer bei einer früh­zeitigen Auflösung des Vertrages in Grenzen halten sollen. Diese Bestimmungen sol­len auch für die sogenannte Nettopolice gelten, bei der der Versicherungsnehmer die Provision direkt an den Makler oder an einen sonstigen Vermittler zahlt.

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sie sehen also, wir haben wirklich eine Rei­he von Vorteilen für die Versicherten und damit für viele Bürgerinnen und Bürger die­ses Landes vorgesehen. Ich freue mich über die große Zustimmung zu dieser wich­tigen Reform. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.00.0617. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Übereinkommen über Computerkriminalität (1645 d.B. und 1697 d.B. sowie 8707/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte um den Bericht.

 


18.00.18

Berichterstatter Christian Füller: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Übereinkommen über Computerkriminalität.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen.

 


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