Erstens: Eine unbefriedigende Situation wird ganz klar verbessert. Die Daten wurden ja bis jetzt zum Teil ohne Selektion an private Versicherungsteilnehmer übermittelt, jetzt wird aber der Datenschutz verstärkt.
Zweitens – das finden wir wichtig und bemerkenswert, und wir bedanken uns auch dafür –: In den Stellungnahmen, die zu diesem Gesetz abgegeben wurden, war auch eine Stellungnahme der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates. Diese Stellungnahmen wurden eingearbeitet, berücksichtigt, und das finden wir wunderbar.
Drittens: Dass es jetzt ein Rücktrittsrecht gibt, das finden wir hervorragend. Das ist tatsächlich ein unfassbar großer Fortschritt in Sachen Konsumentenschutz. Deswegen finden wir das gut.
Wir stimmen sehr gerne zu. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Dönmez sowie bei SPÖ und ÖVP.)
17.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte, Frau Bundesministerin.
17.55
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr über die positiven Redebeiträge bereits im Plenum des Nationalrates und auch heute hier bei Ihnen. Die Regierungsvorlage beruht ja schon auf sehr umfangreichen und vor allem auch jahrelangen Verhandlungen, die mit der Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Übermittlung von Gesundheitsdaten begonnen haben. Das ist natürlich eine sehr sensible Frage: Die Übermittlung von Daten ist per se schon sensibel, aber ganz besondere Sensibilität liegt natürlich vor, wenn es um Gesundheitsdaten geht.
Aber man kann im Zusammenhang mit dieser Reform auch sagen: Gut Ding braucht Weile. Schon im Jahr 2010 wurde der Ministerialentwurf begutachtet. Die darauffolgenden Diskussionen haben sich als sehr schwierig und langwierig erwiesen. Erst ab dem Sommer 2011 gelang es, in sogenannten Beichtstuhlgesprächen mit allen Interessenvertretern und durch weitere Verhandlungen zwischen der Versicherungswirtschaft, dem Daten- und Verbraucherschutz, der Ärztekammer und dem Gesundheitsministerium Kompromisse zu erzielen.
Ich möchte an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Justizministerium, die damit betraut waren, allen voran Herrn Sektionschef Dr. Georg Kathrein, ganz herzlich für die Arbeit danken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Es ist ihnen zu verdanken, dass diese Reform heute so aussieht, wie sie aussieht, vor allem ist es auch ein sehr schönes Beispiel dafür, dass sich Fachkompetenz und Beharrlichkeit tatsächlich auszahlen. Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vorhaben beruht auf drei Säulen. Zum Ersten schafft es einmal ganz klare gesetzliche Grundlagen für die elektronische Kommunikation zwischen dem Versicherer und seinen Kunden. Hier sind wir bemüht, rechtliche und wirtschaftliche Nachteile des Versicherungsnehmers aus der Verwendung der neuen Kommunikationstechnologien zu vermeiden. Quasi als Vorbedingung dieses Teils war es notwendig, das Versicherungsvertragsgesetz insgesamt daraufhin zu durchforsten, wo das Gesetz für Erklärungen, Anträge oder Mitteilungen Schriftlichkeit verlangt. Zum größten Teil wurden diese Regelungen, in denen Schriftlichkeit verlangt wird, dahingehend geändert, dass nun neben der Schriftlichkeit auch die geschriebene Form per Fax oder per E-Mail zugelassen wird. Und das entspricht natürlich den heutigen Lebensrealitäten viel mehr.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die heute bereits mehrfach angesprochenen Datenschutzregeln. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass hier tatsächlich eine Reihe
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