BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 143

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Deshalb stimmen wir dieser Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zu. – Dan­ke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


17.50.26

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Mit der heutigen Novelle des Versicherungsrechtes werden wir mehr Klarheit und Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten schaffen. Vielen Versi­cherten war es oft nicht klar, welche Folgen der Abschluss eines Versicherungsvertra­ges für sie hat. Viele von uns haben oft über Jahrzehnte einen Versicherungsbetreuer oder -makler. Den kennt man, der ist einem vertraut. Zu dem baut man auch ein per­sönliches Vertrauen auf. Ich glaube, in diesen Fällen und in den meisten Fällen ist der Versicherungsnehmer gut beraten und wird nach Abschluss eines Vertrages nicht wie­der von diesem zurücktreten. Wir kennen diese Fälle: Jeder hat sicher so eine ver­traute Person, der man wirklich alles anvertraut.

Aber das ist der Idealfall und der häufigste Fall bei Abschluss eines Vertrages. Leider gibt es nicht immer vertraute Personen, sondern auch Verträge, die ohne Beratung – ich verweise nur auf die sogenannte Schalterpolizze – oder gar über Internet abge­schlossen werden. Da wird in Zukunft der Konsument auch ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten können.

Ein weiterer Bereich für die Konsumentinnen und Konsumenten, der weitreichende Fol­gen haben kann, ist der Datenschutz bei der Versicherung. Wie wird mit meinen Ge­sundheitsdaten umgegangen? Wie werden diese verwendet? Zum Beispiel ermittelt und speichert eine Krankenversicherung Diagnose- und Gesundheitsdaten von Versi­cherten. Diese dürfen nur mehr mit der Zustimmung des Versicherten ermittelt werden. Diese Vollmacht kann auch jederzeit widerrufen werden.

Dies ist ein Erfolg im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Bedingun­gen wurden neu definiert und an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst. Es ist klar im Gesetz festgehalten, welche Daten die Versicherungen auch ohne Zustim­mung des Betroffenen ermitteln dürfen. Klarheit ist Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Darum begrüßen wir diese Novelle und stimmen dieser zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


17.53.20

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich mache es ganz kurz. Wir stimmen der Gesetzesvorlage zu. Es ist ja auch einmal schön, so etwas zu sagen. (Demonstrativer Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte auch ganz kurz begründen, warum, weil uns ja das Thema Datenschutz hier im Bundesrat in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv beschäftigt hat – auch in diesem Fall wieder. Das wird ein Thema sein, das uns in Zukunft noch viel stär­ker beschäftigen wird. Aber – und das ist ja das Gute daran – dieses Gesetz in Sachen Datenschutz ist eine Verbesserung. Das ist begrüßenswert.

Wir sind aus drei Gründen dafür; ich möchte sie kurz nennen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite