BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 152

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ein gesamtes Regelwerk genau für diesen Internetbereich, für den Bereich der neuen Medien zu schaffen, um diese ewigen Diskussionen über Datenschutz zu beenden.

Es regt sich kein Mensch auf, wenn in einigen Social Networks die Daten der Nutzer, der User weiterverkauft werden können. Wenn Daten von Firmen – wenn auch illegal (Bundesrat Schreuder: Da wird geklagt! In Irland!) – abgefragt und bei Einstellungs­gesprächen verwendet werden, regt sich wirklich niemand mehr auf.

Bei einigen Suchmaschinen ist es so, dass auch da die Daten der Nutzer weiterhin ver­arbeitet werden und auch weiterverwendet werden können. Hat sich schon irgendwann einmal einer der Nutzer Gedanken darüber gemacht? – Aber wir stehen immer da und reden über eine Verschärfung oder Aufweichung des Datenschutzes. Wir haben so vie­le Möglichkeiten, ungeschützte Daten selbst weiterzugeben, und machen uns keine Gedanken darüber.

Wenn ich auch höre, dass im 18. Jahrhundert Metternich ein System errichtet hat und dieses mit diesem Gesetz verglichen wird, das wir hier heute beschließen, dann finde ich das ein bisschen komisch.

Und wenn das Argument verwendet wird – wenn das wirklich stimmen sollte –, dass die Telekom Staatsanwälte abgehört hat, dann ist das nicht ein Argument gegen das Gesetz, sondern dann ist es genau ein Argument für dieses Gesetz, denn es darf Kon­zernen oder Firmen und auch Privatpersonen nicht gestattet werden, abzuhören. Das ist illegal!

Wir können uns auch nicht aussuchen, von wem wir gehackt werden. Es ist mir im Prinzip wurscht, ob mich eine Vereinigung hackt, die irgendetwas aufzeigen möchte, oder ob mich ein Verbrecher hackt, der ganz einfach nur an meine Bankdaten kommen möchte. Es ist mir ganz wurscht – ich werde gehackt. Das soll nicht sein. Sicher ist das eine ein wesentlich anderer Tatbestand, da mit meinen Daten nichts Böses passieren soll. Im anderer Fall nimmt man mir aber mein Geld weg, nimmt man mir möglicher­weise auch meine Identität weg. Es kommt immer wieder und immer öfter auch zu Identitätsdiebstählen. Bei uns in Europa oder in Österreich ist das noch nicht so aus­geprägt, aber in Amerika ist das immer mehr verbreitet.

Ich glaube also, wir sollten in diesem Bereich sehr genau abwägen, was jetzt möglich ist und was nicht möglich ist. Und wenn wir die Briefe heranziehen: Es gibt auch Briefe, wo Rückscheine aufgehoben werden, zurückgesendet werden, und es gibt rekomman­dierte Briefe. Der Brief ist schon ein etwas älteres Medium, aber er ist rückverfolgbar und es werden auch dort Daten aufgehoben. Und die Staatsanwaltschaft hat auch die Möglichkeit, auf richterlichen Befehl in das Briefgeheimnis einzugreifen. Bei bestimm­ten begründeten Verdachtsfällen, auf richterlichen Befehl ist das auch möglich. (Bun­desrat Schreuder: Aber es wird nicht gespeichert, wer was wohin schickt und an wen! Das ist schon ein Unterschied!)

Es ist aber eigentlich wurscht (Bundesrat Schreuder: Nein, das ist nicht wurscht! Ent­schuldigung!), ob jetzt meine Daten sechs Monate aufgehoben werden oder ob auf richterlichen Befehl ein Brief von mir geöffnet wird. Im Endeffekt ist es das Gleiche. (Bundesrat Schreuder: Nein!) Es muss in beiden Fällen ein richterlicher Befehl da sein, um sich diese Daten ansehen zu können. Es wird nicht einfach so ein Datensatz von mir herausgenommen, den ich gerade verschickt habe, und den schaut sich dann irgendwer an. So ist es nicht!

Wir haben da eben verschiedene Betrachtungsweisen – sicherlich beide in einigen Be­reichen richtig, aber ich glaube nicht, dass es so ist, dass jeder von uns uneinge­schränkt recht hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.27

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite