18.19
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die immer größer werdende Nutzung der verschiedenen Informations- und Kommunikationstechnologien bietet auf der einen Seite enorme Chancen, birgt aber auf der anderen Seite auch Gefahren und stellt daher die Gesellschaft von heute vor große Herausforderungen.
Deshalb ist es auch erforderlich, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen beziehungsweise diese den heutigen Anforderungen anzupassen. Österreich hat ja das in Diskussion stehende Übereinkommen, das haben wir vorhin schon gehört, im Jahr 2001 in Budapest unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Computerkriminalität, auch Cybercrime genannt, ist kein Kavaliersdelikt, sondern hat schlimme Folgen, die manchmal bis zur Existenzbedrohung gehen. Das Datennetz bietet viele Möglichkeiten für das weltweite Verbrechen.
Viele Anwender vernachlässigen oft die Sicherheit in der Informationstechnik, sodass Hacker und andere Computerkriminelle einen enormen Schaden verursachen können und das Vertrauen der Menschen in die moderne Kommunikationstechnik erschüttern. Kriminelle können an allen Orten der Erde sitzen und sozusagen per Mausklick Schäden überall in der Welt anrichten.
Wie eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, die beim Sicherheitskongress 2011 des Innenministeriums vorgestellt wurde, ergab, ist Cyberkriminalität auch in Österreich sehr weit verbreitet. Alle Befragten in dieser Studie hatten entweder bereits selbst negative Erfahrungen mit Internetkriminalität oder kennen jemanden, der davon betroffen war. Daher ist es unbedingt erforderlich, eine strafrechtliche Verfolgung krimineller Handlungen im Bereich der Computerkriminalität zu ermöglichen.
Die neuen strafbaren Tatbestände umfassen zum Beispiel den unbefugten Zugang zu einem Computersystem, sogenanntes Hacking – es waren ja auch politische Parteien dieses Hauses bereits Ziel von diversen Hackerangriffen –, die Fälschung von Computerdaten sowie bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Urheberrechtsverstöße.
Das Urheberrecht, da gebe ich meinem Vorredner, Kollegen Schreuder, recht, gehört hinkünftig geändert, da die technischen Verbreitungsmöglichkeiten für Werke völlig andere geworden sind, damit dieses Urheberrecht auch den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Meine Partei wird diesem Übereinkommen, das die Bedeutung der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung auf dem Gebiet der Computerkriminalität unterstreicht und sowohl materielle Straftatbestände als auch umfassende strafprozessuale Vorschriften enthält, zustimmen und damit die Regelung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere des Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehrs im Hinblick auf das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit erleichtern. (Beifall bei der SPÖ.)
18.22
Präsident Gregor Hammerl: Als Nächster ist Herr Bundesrat Beer zu Wort gemeldet. – Bitte.
18.22
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir befinden uns wieder auf einer Gratwanderung zwischen Datenschutz und Maßnahmen gegen Verbrecher. Wir haben das schon oft getan und werden das auch immer wieder diskutieren, wenn wir uns nicht endlich einmal dazu entschließen,
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