BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 151

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18.19.22

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die immer größer werdende Nutzung der verschiedenen Informations- und Kommunikationstechnologien bietet auf der einen Seite enorme Chancen, birgt aber auf der anderen Seite auch Ge­fahren und stellt daher die Gesellschaft von heute vor große Herausforderungen.

Deshalb ist es auch erforderlich, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen beziehungsweise diese den heutigen Anforderungen anzupassen. Österreich hat ja das in Diskussion stehende Übereinkommen, das haben wir vorhin schon gehört, im Jahr 2001 in Budapest unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Computerkriminalität, auch Cybercrime genannt, ist kein Kavaliersdelikt, sondern hat schlimme Folgen, die manchmal bis zur Existenzbedrohung gehen. Das Datennetz bie­tet viele Möglichkeiten für das weltweite Verbrechen.

Viele Anwender vernachlässigen oft die Sicherheit in der Informationstechnik, sodass Hacker und andere Computerkriminelle einen enormen Schaden verursachen können und das Vertrauen der Menschen in die moderne Kommunikationstechnik erschüttern. Kriminelle können an allen Orten der Erde sitzen und sozusagen per Mausklick Schä­den überall in der Welt anrichten.

Wie eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, die beim Sicherheitskon­gress 2011 des Innenministeriums vorgestellt wurde, ergab, ist Cyberkriminalität auch in Österreich sehr weit verbreitet. Alle Befragten in dieser Studie hatten entweder be­reits selbst negative Erfahrungen mit Internetkriminalität oder kennen jemanden, der davon betroffen war. Daher ist es unbedingt erforderlich, eine strafrechtliche Verfol­gung krimineller Handlungen im Bereich der Computerkriminalität zu ermöglichen.

Die neuen strafbaren Tatbestände umfassen zum Beispiel den unbefugten Zugang zu einem Computersystem, sogenanntes Hacking – es waren ja auch politische Parteien dieses Hauses bereits Ziel von diversen Hackerangriffen –, die Fälschung von Compu­terdaten sowie bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Urheberrechtsverstöße.

Das Urheberrecht, da gebe ich meinem Vorredner, Kollegen Schreuder, recht, gehört hinkünftig geändert, da die technischen Verbreitungsmöglichkeiten für Werke völlig an­dere geworden sind, damit dieses Urheberrecht auch den heutigen Anforderungen ge­recht wird.

Meine Partei wird diesem Übereinkommen, das die Bedeutung der konsequenten straf­rechtlichen Verfolgung auf dem Gebiet der Computerkriminalität unterstreicht und so­wohl materielle Straftatbestände als auch umfassende strafprozessuale Vorschriften enthält, zustimmen und damit die Regelung im Bereich der internationalen Zusammen­arbeit, insbesondere des Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehrs im Hinblick auf das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit erleichtern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.22


Präsident Gregor Hammerl: Als Nächster ist Herr Bundesrat Beer zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


18.22.33

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir befinden uns wieder auf einer Gratwanderung zwischen Datenschutz und Maßnahmen gegen Verbrecher. Wir haben das schon oft getan und werden das auch immer wieder diskutieren, wenn wir uns nicht endlich einmal dazu entschließen,


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