BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 150

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Rechtslage liegen Verwertungsrechte von Filmurhebern und -urheberinnen bei ge­werbsmäßig hergestellten Filmwerken in der Hand der ProduzentInnen, nicht der Re­gisseurInnen.

Durch diese sogenannte cessio legis müssen mit den Filmschaffenden keine Verträge bezüglich des Rechteerwerbs geschlossen werden. Das ist eine Benachteiligung der RegisseurInnen und das widerspricht dem EU-Recht. – Das heißt, wir müssen ohnehin das Urheberrecht neu diskutieren.

Und es gibt Vorschläge! Es gibt unfassbar viele Initiativen, Menschen, die darüber nachdenken, wie man das neu regeln könnte. Da gibt es den Vorschlag der Kultur-Flatrates, da gibt es Vorschläge und alle möglichen Überlegungen, wie man einerseits die Rechte der Künstlerinnen und Künstler wahren und andererseits den Überwachungs­staat verhindern kann.

Ich muss jetzt auch kurz über die Vorratsdatenspeicherung reden; das gehört thema­tisch dazu. Man stelle sich vor, man würde der Post sagen: Bitte notiert bei jedem Brief und bei jedem Paket, der oder das an irgendjemanden zugestellt wird, wann, von wo und an wen dieses Paket oder dieser Brief geschickt worden ist. Bitte behaltet das ein halbes Jahr, und wenn wir es einmal brauchen, dann kommen wir auf euch zurück.

Genau das passiert bei E-Mails und bei SMS und bei Telefonaten, und wenn ich die­sen Briefvergleich bringe, versteht jeder, warum das nicht geht. Deswegen nehme ich jetzt auch diese Gelegenheit wahr und appelliere an die Menschen, die sich gegen diesen Überwachungsstaat richten: Gehen Sie bitte auf www.verfassungsklage.at! Un­terstützen Sie uns bei unserer Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung! Es ist wichtig, dass sich hier jetzt – denn die Politik scheint das offensichtlich nicht zu machen, zumindest unsere Regierung nicht – eine starke Zivilgesellschaft zu Wort mel­det und sagt: Liebe Regierung, so nicht! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Und es gibt diesen Aspekt, dieses Abkommen heute, das wirklich zehn Jahre alt ist, das aber übrigens sogar besser ist als ACTA, weil es nicht so schwammig formuliert ist. Es ist ein bisschen besser formuliert, aber es ist auch nicht mehr zeitgemäß.

Nebenbei bemerkt, wenn ich noch eine kleine Bitte äußern darf. – Es gab auch ein Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen. Es gibt, wie wir wissen, eine unterschiedliche Auffassung in den USA und in Europa, was mit rassistischen, verhetzenden Texten und Webseiten passieren soll: Die USA sieht da die Meinungsfreiheit als wichtiger, wir sagen, Verhetzung ist ein Verbrechen. Viele wirklich verhetzende, furchtbare Web­seiten, auch österreichische Webseiten, das wissen wir, liegen auf Servern in den USA.

Jetzt nehme ich einmal bewusst keine Nazi-Webseite, jetzt nehme ich einmal eine an­dere Webseite, zum Beispiel „kreuz.net“. Das ist eine ganz furchtbar hetzerische, ultrafundamentalistische katholische Website, die alles, was nur irgendwie ansatzweise ein bisschen liberal ist, mit unfassbaren Worten ... (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist genauso ...demokratisch!) – Na, das ist nicht Meinungsfreiheit! Wissen Sie, der Unter­schied zwischen eine Minderheit Verhetzen und eine Mehrheit gegen sie Loslassen, das ist ein Verbrechen – und keine Meinungsfreiheit, es tut mir leid. (Beifall bei den Grünen.) Das verwechselt die FPÖ seit Jahren, es tut mir leid.

Aber da gibt es ein Zusatzprotokoll – Deutschland hat das bereits unterschrieben –, dass diese Sachen, wie verhetzende und rassistische Dinge, auch darunter fallen. Das sollte Österreich auch ratifizieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

18.19


Präsident Gregor Hammerl: Nächste Wortmeldung: Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


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