BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 160

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Österreich ist ja bei der Nutzung von neuen Technologien im Justizbereich tatsächlich führend. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass immer wieder Delegationen nach Österreich kommen, um sich unser sogenanntes E-Justice-System anzusehen, insbe­sondere auch was das Grundbuch betrifft. Also wir haben tatsächlich immer wieder Delegationen aus allen möglichen europäischen Ländern bei uns zu Gast, die sich an­sehen, wie das bei uns funktioniert, und sich auch ansehen, ob sie das bei ihnen viel­leicht auch so umsetzen können.

Auch bei der Umstellung des Elektronischen Grundbuchs auf die Grundstücksdaten­bank neu ist es so, dass dieses Projekt sehr wohl auch auf großes Interesse im inter­nationalen Bereich stößt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die dafür notwen­digen rechtlichen Rahmenbedingungen schon weitgehend durch die Grundbuchs-No­velle 2008 geschaffen wurden, die bereits mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.

Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf für eine Grundbuchs-Novelle 2012 geht es jetzt einfach darum, hier noch den letzten Feinschliff sicherzustellen, damit die Umstellung auf die neue Datenbank auch problemlos erfolgen kann. Bundesrat Brückl hat bereits angesprochen, dass er hofft, dass am 7. Mai tatsächlich der Big Bang stattfindet. Also ich bin zuversichtlich, dass wir mit 7. Mai starten können. Ich weiß, wir haben schon zweimal verschieben müssen, aber es schaut jetzt wirklich sehr gut aus. Die Vorar­beiten laufen sehr gut. Und ich bin zuversichtlich, dass der von Ihnen angesprochene Big Bang auch am 7. Mai stattfinden wird.

Inhaltlich sieht der Entwurf eine Reihe von Neuerungen vor, die den IT-Einsatz bei der Erstellung und Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen im Grundbuchsverfah­ren ganz einfach erleichtern sollen. Es wurde bereits auf die Rangordnung hingewie­sen. Ja, die Rangordnung wird derzeit noch in Papierform geführt, das wird sich eben in Zukunft ändern.

Auch dem Antrag auf Eintragung eines Baurechts kann in Zukunft viel rascher stattge­geben werden, wenn der Antragsteller entsprechende behördliche Bestätigungen vor­legt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch ganz kurz auf die Än­derungen des Gerichtsorganisationsgesetzes eingehen. Hier geht es vor allem um drei Säulen, die angesprochen sind. Und zwar geht es einerseits um die Schaffung einer Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle gegen Organe der Gerichtsbarkeit. Es geht auch um die Einbeziehung der Sozialversicherungsträger in den elektronischen Rechtsverkehr, und drittens geht es um die Änderungen bei den Zustellmodalitäten im elektronischen Rechtsverkehr. Ich möchte nur ganz kurz auf den erstgenannten Punkt eingehen.

Die systematische Erfassung von Angriffen und von ernstzunehmenden Drohungen gegen Organe der Gerichtsbarkeit ist eine Notwendigkeit, der wir durch die Schaffung dieser Dokumentation Rechnung tragen wollen. Leider nimmt nämlich Gewalt gegen Organe der Justiz zu. Allein im Jahr 2011 sind 86 Richter, Staatsanwälte und sonstiges Justizpersonal bedroht worden. Überdies wurden 403 Schuss- sowie 50 352 Hieb- und Stichwaffen bei den Sicherheitskontrollen unserer Gerichte abgenommen. Das heißt, wir versprechen uns natürlich von dieser neu geschaffenen Dokumentation auch, dass wir sehen, wie unsere Sicherheitsvorkehrungen funktionieren, ob es beim Gericht Ver­besserungsbedarf gibt oder ob sie sich wirklich als ausreichend erweisen. Das ist uns immer wichtig. Wir wollen natürlich die Sicherheit aller Personen, die sich an österrei­chischen Gerichten aufhalten, gewährleisten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, diese beiden Vorlagen enthalten eine Reihe von wichtigen Neuerungen für das Justizsystem, und es freut mich sehr,


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