BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 161

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dass beide Vorlagen auf so große Zustimmung stoßen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.57


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend eine Grundbuchs-Novelle 2012.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.58.0820. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972 und die Strafpro­zessordnung 1975 geändert werden (1677 d.B. und 1700 d.B. sowie 8690/BR d.B. und 8710/BR d.B.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte um den Bericht.

 


18.58.26

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straf­registergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972 und die Strafprozessordnung 1975 ge­ändert werden.

Der Text über die neuen Änderungen des strafrechtlichen Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich kann daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2012 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


18.59.28

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch hier gehört allen gedankt, die diese Vorlagen auf Schiene gebracht haben, weil sie besonders wichtig sind und eine Beschleunigung und Verbesserung gerade beim Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen EU-Staaten bewirken.

 


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