BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 162

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Derzeit erfolgt ja der strafrechtliche Informationsaustausch, ob regelmäßig oder auf Er­suchen, somit die Information des Herkunftsstaates über die in einem anderen Mit­gliedstaat erfolgten strafgerichtlichen Verurteilungen eines Verurteilten auf dem Post­wege. Es ist natürlich besonders wichtig, dass sich das gravierend ändert. Durch die Schaffung einer sicheren elektronischen Datenverbindung wird das beschleunigt. Wichtig ist auch, dass Vorstrafen aus einem anderen EU-Staat im Falle einer Verur­teilung in Österreich berücksichtigt werden.

Ein Staat wird in die Lage versetzt, anderen Mitgliedstaaten über entsprechendes Er­suchen vollständige Informationen über das Vorleben des Verurteilten zu übermitteln. Bei einer Verurteilung in einem Staat ist jedoch eine Aufnahme in das nationale Straf­register im Herkunftsland nicht zwingend vorgeschrieben.

Beim Tilgungsgesetz geht es unter anderem um die Vernetzung mit der Exekutive, den Gerichten und Jugendwohlfahrtseinrichtungen. Da ist der Handlungsbedarf besonders groß. Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch hat absoluten Vorrang, und dem müssen wir besondere Bedeutung beimessen. Eine Abfrage des Strafregisters, was Gewalttäter betrifft, ist daher eine unbedingte Notwendigkeit.

Bei der Strafprozessordnung gibt es eine Änderung, durch die die Beschlagnahme von Unterlagen entsprechend der neuen Behördenstruktur geregelt und eine Beschleuni­gung des Verfahrens bei Beschlagnahme von Unterlagen erreicht werden soll.

Also es geht etwas vorwärts, es geht rasch. Daher sind diese Vorlagen sehr zu begrü­ßen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.02


Präsident Gregor Hammerl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Kem­perle. – Bitte.

 


19.02.13

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätzte Damen und Herren! Mein Vorredner hat bereits gesagt, worum es bei diesen Gesetzesvorlagen letztendlich geht. Sehr vieles dazu ist natürlich auch schon zwei Tagesordnungspunkte vorher bei der Behandlung des Themas Computerkriminalität gesagt und erwähnt worden.

Was mich doch dazu veranlasst, zu sagen, dass dies eine positive Regelung ist, ist, dass es hinsichtlich der Beschlagnahme von Unterlagen bei Trägern von Berufsge­heimnissen, zum Beispiel JournalistInnen, ÄrztInnen oder RechtsanwältInnen, eine breite Diskussion gegeben hat und letztendlich doch ein Kompromiss gefunden werden konnte, und zwar dahingehend, dass nach einem Einspruch der Betroffenen nach wie vor das Gericht und nicht, wie ursprünglich in der Vorlage vorgesehen war, der Staats­anwalt über die Sichtung und allfällige Verwendung von Dokumenten befindet, was letztendlich dem ursprünglichen Gedanken Rechnung trägt, dass weiterhin die Gerich­te zuständig sind und nicht die Staatsanwaltschaft.

Zur Computerkriminalität ist bereits erwähnt worden, dass es da doch einige Bereiche gibt, die kritisch angesprochen werden sollten. Auf den hin und wieder lockeren Um­gang mit dem Internet ist auch bereits hingewiesen worden.

Was die neuen Straftatbestände betrifft, glaube ich, dass das doch ein Weg ist, man­che Dinge hintanhalten zu können.

Ich bin nicht unbedingt eine Vertreterin der Arbeitgeber – wer mich kennt, der weiß, dass ich mit diesen doch auch Diskussionen in verschiedenen Bereichen austrage –, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass es bei manchen Dingen sehr hohe Ent­wicklungskosten gibt und dass, wenn das Urheberrecht verletzt wird, dies zu negativen Auswirkungen führt, was letztendlich auch Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zum


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