Apropos Ethos. Dieses griechische Wort wird ja übersetzt mit den Begriffen Gewohnheit, Brauch oder Sitte. Dazu kann ich nur betonen, dass der missbräuchliche Einsatz von Ethos als Synonym für Sitte als absolut sittenwidrig zu bezeichnen ist.
Natürlich pocht jeder Berufsstand auf seine Standesehre, aber darf eine Standesehre die Justiz behindern? Und ist diese Standesehre dann noch ehrenhaft? – Ich denke nicht.
Wenn man diese Veränderungen in der Strafprozessordnung richtig zu lesen versteht, versteht man ja auch, dass es ja nur in besonders schweren und prekären Fällen um die schnelle, problemlose Öffnung und Einsicht von Akten und sonstigem Wissenswerten geht.
Aber so mancher Abgeordnete im Nationalrat hat offenbar große Probleme mit dem Verstehen absoluter Notwendigkeiten. Es geht ja hier nicht um die Aufdeckung von Eierdiebereien oder um einen Einbruch in die Kassa eines Sonntagszeitungsständers, sondern es geht dabei um Fälle und Sachlagen von oft nationaler Bedeutung. Wie schnell und lückenlos hätte man einen Fall BAWAG aufklären und abschließen können, hätte man in sämtliche Akten und Unterlagen von Banken im In- und Ausland ungehinderten Einblick gehabt (Beifall bei der FPÖ) und hätten Spitzenanwälte nicht gemauert bis zum Gehtnichtmehr?!
Ist das wirklich immer wünschenswert? Es stehen noch viele ganz schlimme Malversationen an, die dringend einer Aufklärung bedürfen. Sollen die alle wieder auf ähnliche Weise wie der BAWAG-Prozess und viele andere noch ausstehende behindert werden, und zwar durch diverse Verschleierungstaktiken, durch nicht auffindbare Akten und Unterlagen oder durch dubiose Kunstgriffe der Anwälte? Sollen sie alle wieder davonkommen, diese Pouillys und Grassers dieser Welt? – Nein, da muss ein Riegel vorgeschoben werden!
Um solchen Missverhältnissen sinnvoll gegenübertreten zu können, gibt es diese Abänderungen in der Strafprozessordnung. Nach meinem persönlichen Dafürhalten ist das noch viel zu wenig. Es sollte noch direktere, zielführendere Maßnahmen geben, um den sogenannten großen Verbrechern schnellstens auf die Spur zu kommen, denn es leiden meist nicht nur die direkt betroffenen Opfer an der schleppenden Führung von Untersuchungen an meist kapitalkräftigen Straftaten, sondern sehr häufig leidet das Volksvermögen an diesen mangelhaften Möglichkeiten der Strafverfolgung.
Das organisierte Verbrechen, das speziell in monetären Bereichen stark vertreten ist, wird durch schwache Gesetze effektiv begünstigt gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Und nicht anders ist es bei Fällen von Korruption, egal, ob in der Privatwirtschaft oder in politischen Kreisen. Diese Täter sind nach wie vor ganz schwer zu fassen und zu überführen.
Und dann haben wir eine Justizministerin, die endlich den Mut dazu hat, Gesetze zugunsten der Gerichte und Staatsanwälte zu ändern, und schon schreien diverse Abgeordnete laut dagegen auf. (Ruf bei der SPÖ: Wer denn?)
Niemand will den hier (Ruf bei der SPÖ: Niemand!) Niemand will den hier angesprochenen Berufsgruppen ihr Recht auf das Berufsethos beschneiden oder es ihnen gar absprechen. Mimositäten sind im Kampf gegen Großverbrechen und Korruption aber wohl fehl am Platz, denn es sollte ja wohl auch im Interesse dieser Menschen, die in diesen Berufen tätig sind, selbst liegen, dass derartigen Verbrechen und Malversationen schnellstens Einhalt geboten wird.
Sind diese Menschen nicht oft genug auch selbst Opfer eben dieser Verbrecherorganisationen? Und dennoch versuchen sie (Ruf bei der SPÖ: Wer ist „sie“!), diese noch zu schützen mittels ihres Berufsethos – schützen vor einer oft dringend notwendigen
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