BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 165

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Strafverfolgung, die hauptsächlich darum bemüht ist, die Weiterführung oder die Wie­derbegehung der begangenen Verbrechen zu verhindern, und das unter dem Deck­mäntelchen eines gesetzlich nicht existenten Berufsethos.

Das kann nicht richtig sein! Und so empfinden es auch unsere Bürger, die für all das, was da alles falsch läuft, schwer arbeiten müssen, damit es finanziert werden kann. Eher sollte man dringend die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verschwiegen­heitspflicht überdenken und diese in eine gesunde Relation von Prioritäten stellen.

Aber diversen Abgeordneten ist das alles einfach egal. Es ist ihnen egal, wie es dem Bürger dabei geht, wie zum Beispiel dem Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, welcher in seiner turbulenten Rede im Parlament klar und deutlich zum Ausdruck brachte, dass er gerne die Untersuchungsrichter wieder in Amt und Würden sehen würde. Das wäre natürlich wieder ein Faktum, das die Ablauflänge von Verfahren an­heben würde und sicher wieder ins Geld ginge, das der Bürger dann aufbringen müss­te. (Ruf bei der SPÖ: Zur Sache!) Untersuchungsrichter sind seit 2007 ad acta gelegt – und das sollte auch so bleiben!

Und was, bitte, gibt es denn, das man den Staatsanwälten oder Staatsanwältinnen vor­werfen will? – Dass sie von Arbeit erdrückt werden oder dass sie bemüht sind, schnel­ler und unkomplizierter an Informationen zu kommen, welche die Verfahren beschleu­nigen?

Die Staatsanwaltschaften machen einen guten Job. Und dass sie dabei nun durch die gegenständlichen Änderungen in der Strafprozessordnung unterstützt werden sollten, ist nur zu begrüßen.

Wir stimmen dieser Gesetzesänderung demnach rückhaltlos zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.15


Präsident Gregor Hammerl: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


19.16.05

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich würde ja jetzt gerne auf meinen Vorredner eingehen (Zwischenrufe), aber ich muss ehrlich gestehen: Ich habe den Punkt nicht verstanden! Ich habe wirklich nicht ver­standen, worum es jetzt gerade gegangen ist. Also ich rede jetzt über das, worüber zu reden ich mir vorgenommen habe, wenn das in Ordnung ist.

Die Genese dieses Gesetzes ist ja das wahre Interessante; das wissen Sie auch. Und ich werde jetzt etwas tun, etwas Unerfreuliches für Sie, Frau Ministerin, ich werde Sie jetzt kritisieren, und dann mache ich etwas Tolles, ich werde Sie loben, wenn es Ihnen recht ist.

Die Genese dieses Gesetzes – und wir alle können uns an den großen Aufschrei der Journalisten und Journalistinnen und der Anwälte und Anwältinnen erinnern, dass ihr Berufsgeheimnis plötzlich nicht mehr gewahrt wäre –, also die Vorgangsweise, wie die­ses Gesetz zustande kam, war tatsächlich sehr problematisch.

Es war so: Dieses Gesetz war bereits in Begutachtung, es gab Stellungnahmen. Dann war die Begutachtungsfrist zu Ende. Und dann wurde am Gesetz etwas verändert. Plötzlich war tatsächlich das Berufsgeheimnis von Anwälten und Anwältinnen und Journalisten und Journalistinnen ausgehebelt. Aber sie hatten überhaupt nicht mehr die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

So macht man nicht Gesetze! Jetzt weiß ich nicht: War es ein Versehen? War es feh­lende Sensibilität? War es einfach ein technischer Fehler? Was auch immer, ich weiß es nicht.

 


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