BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 166

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Aber – und jetzt kommt das Lob – Sie, Frau Ministerin, haben verstanden, dass da et­was schiefgegangen ist. Es gab dann ein Treffen – ein sehr konstruktives, wie mir mei­ne Kollegen gesagt haben – zwischen allen Fraktionen – allerdings nicht mit dem BZÖ! Sie haben ja gerade den Kollegen Grosz genannt, der war nicht dabei. Warum sich das BZÖ aus der demokratischen Debatte herausnimmt, das muss das BZÖ erklären. Aber die sitzen ja eh nicht hier.

Und dann wurde eine Lösung gefunden, und zwar gilt wieder die alte Regelung mit ei­nigen Änderungen. Und der Sturm hat sich dann sozusagen sehr bald wieder gelegt.

Für diese Kooperation, Frau Ministerin, möchten wir uns bedanken!

Es haben sich viele Menschen aufgeregt, darunter waren auch die Grünen. Wir haben uns zusammengesetzt, und wir haben etwas erreicht. Und jetzt stimmen wir dem Gan­zen einfach mal zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.18


Präsident Gregor Hammerl: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Dr. Karl. – Bitte.

 


19.18.52

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Bei diesem Tagesordnungspunkt möchte ich auch hier im Bundesrat darauf hinweisen, dass ich angetreten bin, um sachorientierte Justizpolitik zu machen, und das bedeutet für mich, Justizpolitik zu machen, die sich auch der öffentlichen Diskussion stellt und die damit natürlich auch offen für Kritik ist.

Als überzeugte Demokratin bin ich der Meinung, dass das Hohe Haus, also der Natio­nalrat und der Bundesrat, der Ort der Auseinandersetzung und der eingehenden Dis­kussion von Legislativvorschlägen sein soll, ja in Wahrheit sein muss. Ich scheue mich daher auch nicht, Ideen und Kritik in diesem legislativen Entscheidungsprozess aufzu­greifen und in meine Vorlagen auch einzubauen, vor allem dann, wenn wir, so wie in diesem Fall – ich komme dann noch darauf zu sprechen –, sehen, dass wir dann zu ei­nem noch besseren Ergebnis kommen können, das wir gemeinsam erzielen können.

Aber ich möchte, bevor ich auf die Änderungen der Strafprozessordnung zu sprechen komme, auf einige andere Änderungen dieser Vorlage eingehen, weil nämlich Folgen­des interessant war: In der öffentlichen Diskussion hat sich alles auf diese Änderung der Strafprozessordnung fokussiert, und das ist eigentlich ja nur ein Detailbereich bei all diesen Vorlagen, um die es hier geht. Es geht nämlich in Wirklichkeit noch um viele andere Punkte, die mir auch sehr wichtig sind und die ich deshalb voranstellen möchte, weil sie in der öffentlichen Diskussion leider immer untergegangen sind, was aber nichts mit mangelnden Bedeutung zu tun hat.

Wichtig erscheint mir nämlich, auch angesichts der Reise- und Bewegungsfreiheit in­nerhalb der europäischen Mitgliedstaaten, die Beschleunigung und die Verbesserung des Austausches von Informationen aus dem Strafregister. Auch das ist Teil dieser Vorlage. Es geht ganz einfach darum, Informationen aus dem Strafregister zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu beschleunigen und auch zu verbessern.

Da geht es etwa darum, ob verhindert werden soll, dass die Vorstrafen aus einem an­deren EU-Mitgliedstaat bei einer Verurteilung in Österreich unberücksichtigt bleiben. Das soll eben in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Deswegen brauchen wir einfach Ver­besserungen beim Informationsfluss, beim Austausch von Informationen aus dem Straf­register zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Auch sind in Hinkunft im EU-Ausland im Zusammenhang mit Verurteilungen wegen Se­xualstraftaten an einer minderjährigen Person ausgesprochene Tätigkeitsverbote in das Strafregister einzutragen.

 


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