Im Sinne meiner Politik, zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch vorhandene Gesetzeslücken zu schließen, soll den Jugendwohlfahrtsträgern auch eine unbeschränkte Abfrage des Strafregisters über einen potenziellen Gewalttäter ermöglicht werden, um den konkreten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besser prüfen und entsetzliche Fälle von Kindesmissbrauch wirklich hintanhalten zu können und vor allem verhindern zu können. Denken Sie etwa an den Fall Cain! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Damit wird auch einer Forderung der Landeshauptleutekonferenz entsprochen.
Darüber hinaus sollen Jugendwohlfahrtsträger auch zur Beurteilung der Eignung von Pflege- und Adoptiveltern die Möglichkeit haben, Auskünfte aus der Sexualstraftäterdatei zu erlangen.
Nun komme ich zum Punkt der Kritik, zu dem Punkt, der für Aufregung und für heftige Diskussionen gesorgt hat. Es haben eben die Erfahrungen in Wirtschaftsstraffällen gezeigt, dass die lange Verfahrensdauer auch von der Dauer der Entscheidung, ob in bestimmte Unterlagen Einsicht genommen werden darf oder nicht, abhängt. Und es wird ja immer wieder die Kritik – die durchaus berechtigte Kritik – an mich herangetragen, dass manche Verfahren einfach zu lange dauern. Da wird natürlich die Bevölkerung ungeduldig. Ich verstehe diese Ungeduld. Und ich sehe es auch als meine Verpflichtung an, dafür zu sorgen, dass es bei solchen Verfahren einfach schneller geht.
Da habe ich folgende zwei Möglichkeiten:
Erstens: mehr Personal. – Das ist natürlich in Zeiten wie diesen, wo wir ein Konsolidierungspaket schnüren, schwierig. Ich konnte ja durchsetzen, dass Richter und Staatsanwälte vom Aufnahmestopp ausgenommen sind, aber zusätzliches Personal wird es in Zeiten wie diesen schwerer geben.
Das heißt, die zweite Variante, die ich dann zur Verfügung habe, ist, im Verfahren für Vereinfachungen zu sorgen, dafür zu sorgen, dass es im Verfahren schneller geht, also wirklich bei den Verfahrensabläufen anzusetzen.
Und das war eben ein Versuch, wirklich bei den Verfahrensabläufen anzusetzen. Wir haben einfach nach Maßnahmen gesucht, das Verfahren aufgrund eines Widerspruchs des Betroffenen gegen eine Sicherstellung von Unterlagen ohne Verlust von Rechtsstaatlichkeit zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne Rechtsschutzpositionen zu gefährden.
Das hat, wie gesagt, zu Aufregungen geführt, auch was den Gesetzgebungsprozess betrifft. Das hat ja auch Herr Bundesrat Schreuder angesprochen. Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, dass es zuerst eine Begutachtung gegeben hat, dass dann eben die Regierungsvorlage erstellt wurde und dass es dann keine Möglichkeit mehr für weitere Stellungnahmen gab.
Ja, es war tatsächlich so: Es war ein normales Begutachtungsverfahren. Es sind Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen wurden eingearbeitet. In einer Stellungnahme wurde eben diese Änderung dieser Strafprozessbestimmung kritisiert. Wir haben daraufhin diese Bestimmung noch einmal angeschaut, haben dann in dieser Bestimmung Änderungen vorgenommen, um das Verfahren zu beschleunigen. Und dann kam es eben zu dieser Kritik, wobei man schon sagen muss: Ja, es gab keine Möglichkeit mehr für Stellungnahmen, aber wir befanden uns noch mitten im parlamentarischen Procedere. Und ich verstehe das parlamentarische Procedere, auch als ehemalige Nationalratsabgeordnete, schon so, dass hier noch Änderungen möglich sind und dass sich natürlich auch die Abgeordneten noch einbringen sollen. Und das geschieht auch im Justizausschuss. (Bundesrat Mag. Klug: Ja!)
Wir haben im Justizausschuss des Nationalrates immer sehr viele Änderungen, sehr viele Abänderungsanträge, die noch eingebracht werden. Und ich finde das völlig in
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