BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 168

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Ordnung. Und so soll es ja sein! Das ist für mich ein parlamentarisches Gesetzge­bungsverfahren. (Bundesrat Mag. Klug: Ja!) Es sollen sich ja Leute noch einbringen können. Und genau das hat hier auch stattgefunden!

Wir haben auch auf die Kritik reagiert, haben auch Experten beigezogen und haben dann mithilfe der Experten, auch gemeinsam mit fast allen Justizsprechern – es wurde schon gesagt, dass sich der Justizsprecher des BZÖ diesem Gespräch verweigert hat; also es waren vier Justizsprecher und Experten anwesend –, ausgehend davon eine meines Erachtens wirklich sehr gute Lösung gefunden.

Nämlich: Einerseits wurde an der Trennung zwischen der Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft und der Kontrolle durch das Gericht festgehalten, aber trotzdem ist es gelungen, das Verfahren zur Sichtung sichergestellter Unterlagen klarer und trans­parenter zu gestalten. Letztendlich soll eben das Berufsgeheimnis jener Berufsgrup­pen, deren Aussageverweigerungsrecht schon derzeit durch ein mit Nichtigkeit bedroh­tes Umgehungsverbot anerkannt ist, wirklich umfänglich geschützt werden. Und das ist durch die gefundene Lösung geglückt.

Ich möchte eines noch sagen, weil Sie, Herr Bundesrat Schreuder, gemeint haben, die alte Regelung gelte wieder: Nein, Gott sei Dank nicht, wir haben die alte Regelung verbessert! (Bundesrat Schreuder: Ja!) Wir haben nämlich wirklich Klarstellungen vorgenommen. Es war die alte Regelung in Wirklichkeit ein bisschen rudimentär. Es war nicht klar gesetzlich geregelt, dass auch der Betroffene bei der Sichtung anwesend sein soll. Es war in der Praxis meistens so. In der Praxis waren bei der Sichtung durch den Richter in der Regel der Staatsanwalt und der Betroffene anwesend – wie gesagt, ohne klare gesetzliche Regelung. Das ist jetzt klar gesetzlich geregelt.

Also wir haben es wirklich geschafft, eine noch bessere Lösung zu finden. Und das ist das Ergebnis eines gemeinsamen Einsatzes aller. Dafür möchte ich mich noch einmal bei allen bedanken, die daran beteiligt waren.

Wie gesagt, es ist wirklich gelungen, eine gute Lösung vorzulegen. Und dafür danke ich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.26


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.26.4121. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012) (1650 d.B. und 1701 d.B. sowie 8711/BR d.B.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.27.02

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energie-


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