erzeug, Gas oder den Uhu-Kleber verbieten können. Das wird es immer geben, ebenso Unkrautvernichtungsmittel. Also es wird sich immer etwas finden, das man missbrauchen kann. Umso wichtiger ist es wirklich, aufklärend zu wirken und den Leuten, vor allem den Jugendlichen, zu sagen, was alles passieren kann und wie sich das auswirkt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Das wissen die Jugendlichen zum Teil nicht. Die Jugendlichen wollen sich ein bisschen sozusagen hochschaukeln, und dazu ist ihnen dann jedes Mittel recht. Es gibt ein paar erlaubte Mittel, es gibt ein paar verbotene Mittel, und es gibt ein paar Mittel, die sind erlaubt, aber nicht gesund. Insofern ist Aufklärung meiner Meinung nach wirklich das Um und Auf, und deshalb würde ich mir wünschen, dass wir das auch aus österreichischer Sicht wirklich vorantreiben.
Ich bin auch überzeugt davon, dass man durch entsprechende Aufklärung auf der anderen Seite auch einsparen kann, nämlich dann, wenn es darum geht, Straftäter zu verfolgen – natürlich, Straftäter wird es immer geben, aber umso weniger desto besser – und dann auch im Strafvollzug zu ahnden.
Ein weiterer Bereich, den ich noch ansprechen möchte, ist die Revision der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Auch da steht als österreichische Haltung, dass man erst die Vorschläge der Europäischen Kommission abwarten will. Ich finde das interessant, weil diese Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ja schon in vielen Bereichen durch die Medien gewandert ist. Ich weiß nicht, warum gerade in diesem Bereich immer so viel Geheimnistuerei passiert. Es ist sehr wohl oft zu lesen, dass es da häufig Überschneidungen mit ACTA geben soll, dass manche Absätze aus ACTA dann in dieses Abkommen hineingeschummelt oder hineingeschrieben werden sollen.
Meiner Meinung nach ist es ganz wichtig, dass man sich Gedanken macht, wie man diesen Schutz des geistigen Eigentums in einer digitalen Welt, die einfach ganz anders ist als die vor 30 Jahren, umsetzen kann. Ich möchte aber schon auch, dass man dabei berücksichtigt, dass genau die neuen Medien, die jetzt das große Problem zu sein scheinen beim Schutz des geistigen Eigentums, auch geistiges Eigentum vermehren. Durch diese neuen Medien ist es jetzt viel leichter, geistiges Eigentum zu verbreiten, Wissen zu verbreiten, und sie sind auch unterstützend bei der Produktion von geistigem Eigentum. Das ist positiv zu bewerten, und deshalb würde ich mir wünschen, dass man auch mit bedenkt, dass sich die Balance zwischen den Eigentümern dieses geistigen Eigentums, den Vermarktern und den Nutzern im Vergleich zur nichtdigitalen Welt sehr verschoben hat.
Wenn man jetzt darauf aufbaut, dass die jetzigen Regelungen beziehungsweise das, was man halt bisher gewöhnt war, weiter so betrieben wird, und weiter eben diese Prioritäten setzt, dann wird das Ganze nicht halten und umfallen. Deshalb würde ich Sie bitten, Frau Ministerin, dass Sie darauf Wert legen und das auch mit berücksichtigen.
Wie das mit dem ACTA-Vertrag in Österreich vonstattengegangen ist, ist unklar. Es hat einen Regierungsbeschluss gegeben, wie in den Medien nachzulesen war, auf der Parlamentshomepage hat man jedoch nichts darüber gefunden. (Zwischenruf.) Es hat meines Wissens einen Regierungsbeschluss gegeben. Und dann hat man gesagt, man lässt das doch vom EuGH prüfen. – Ich habe ein bisschen den Eindruck, das ist eine Art Verzögerungstaktik, nach dem Motto: Es werden dann eh schön langsam einige gesetzliche Umsetzungen erfolgen! Und in zehn Jahren wird es dann heißen: Es ist ohnehin schon alles umgesetzt, also wir können das jetzt auch ratifizieren!
Ich glaube, dass das nicht möglich ist in diesem Bereich, weil es einfach zu viele Menschen gibt, die darauf achtgeben, weil es zu viele Menschen, vor allem junge Men-
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