BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 42

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Wir stellen daher den

Antrag,

die Bundesregierung wolle

dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Dr. Wolfgang NOLZ, Sektionschef im Bun­desministerium für Finanzen, zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zu­sammenarbeit in den Bereichen Finanzen und Steuern zu bevollmächtigen;

Wien, am 11. April 2012

BM Dr. SPINDELEGGER     BM Dr. FEKTER“

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich begrüße die Frau Bundesministerin für Inneres bei uns hier im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weiters gebe ich bekannt, dass ein Schrei­ben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger am 3. Mai 2012 in Sarajevo bei gleichzeitiger Beauftragung des Bundesministers für Wirtschaft Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner mit seiner Vertretung eingelangt ist.

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Ebenso ist der ORF-Jahresbericht 2011 gemäß § 7 ORF-Gesetz eingelangt, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heuti­gen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstellt.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das scheint die Stimmeneinhelligkeit zu sein.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates er­forderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

 


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