wir schon bei diesem Tagesordnungspunkt und auch bei vielen anderen Tagesordnungspunkten zuvor, und daher brauchen wir uns nicht zu schämen, dies auch kundzutun.
Da Sie, Herr Kollege Krusche, gesagt haben: Was ist, wenn ich auf einen See komme und diese Tafel nicht vorfinde? – Dann sind Sie, glaube ich, auf einer falschen Badestelle, die nicht öffentlich ist. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Für eine bessere Information unserer Bürger wie auch für die Bewerbung unseres Tourismusstandortes Österreich ist dies ein guter Schritt nach vorne. Daher stimmt auch meine Fraktion diesem Gesetz zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.36
Präsident Gregor Hammerl: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
14.36
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Zum Tagesordnungspunkt 11, der Novellierung des Epidemiegesetzes: Wir stimmen dem zu, wir finden es richtig. Ich möchte natürlich, wie auch meine Vorrednerin, darauf hinweisen, dass die Wahrung des Datenschutzes hier ganz wichtig ist.
Allerdings möchte ich mit einem großen Irrtum aufräumen. Zu glauben, dass man besonders bei elektronischen Daten auf den Datenschutz achten sollte, und bei Daten in Papierform nicht, ist natürlich Nonsens. Papier ist nicht unbedingt das sichere Medium. Wir haben unfassbar viele Datenschutzverletzungen mit Daten auf Papier.
Interessant finde ich, und das ist auch der Punkt: Das Einzige, das ich jetzt noch kritisieren würde – es reicht nicht für eine Ablehnung, wir stimmen schon zu –, sagt auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts in seiner Begutachtung. Da wird nämlich kritisiert, dass weiterhin als Alternative die schriftliche Übermittlung in Briefform möglich ist, weil eben genau das datenschutzrechtlich bedenklich wäre. – Aber wir stimmen dem Ganzen natürlich zu.
Herr Kollege Krusche! (Zwischenruf des Bundesrates Krusche.) – Herr Bademeister Krusche, genau, danke. (Bundesrat Krusche: Das sind Sie !) Ich habe manchmal den Eindruck, Sie hören das Wort Europäische Union, dann tut sich irgendetwas in Ihrem Magen – und Sie müssen dagegen sein, einfach aus Prinzip. Also Sie haben mir nicht erklären können, was so schlimm daran ist, dass man an einen Badeplatz kommt und informiert wird, wie die Badewasserqualität ist.
Ich bin ein Onliner und habe ein Smartphone. Ich habe, ehrlich gesagt, nicht gewusst, wo ich nachschauen kann – bis heute, oder nein, bis gestern –, wo ich das finde. Ich habe das gar nicht gewusst. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Wenn ich das nicht weiß, dann gehe ich davon aus, dass es sehr, sehr viele Menschen nicht wissen. (Beifall bei den Grünen. – Geh-Rufe bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
Jetzt einmal ehrlich: Nun kann ich natürlich nicht sagen, wer nicht weiß oder nicht wusste, wo man die Information über die Badewasserqualität online findet, soll aufzeigen; denn es wird jeder flunkern da herinnen, außer vielleicht meine zwei Kollegen. Hast du es gewusst? (Bundesrat Dönmez: Ja !) – Ach, weil du im Ausschuss warst. Na gut, okay.
Aber jetzt ganz im Ernst. Es ist doch wirklich überhaupt nichts dabei. Da werden Tafeln aufgestellt, die Menschen werden über die Wasserqualität informiert – Punkt. Das ist doch etwas Gutes! Und nicht nur das: Wenn ich in Tschechien, in Ungarn oder in Deutschland in ein Badewasser gehe, dann weiß ich, dort gibt es diese Tafeln. – Danke, Europäische Union! Wir stimmen zu. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
14.39
Präsident Gregor Hammerl: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
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