BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 56

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Gleichzeitig müssen wir auch ganz offen sagen: Wie würde man, wenn man ein Architekt wäre, jetzt, 2012, wenn man die Möglichkeit hätte, die Zentrale eines öffentlich-rechtlichen Senders neu zu bauen, planen? – Man würde wahrscheinlich nicht mehr festungsartig weit draußen, auf einem Berg, wie eine Burg, sozusagen abgehoben von allem, eine Zentrale bauen. Das würde man vermutlich nicht tun. Man würde heutzutage, 2012, vernetzt denken.

Der ORF ist nach wie vor einer der größten Filmförderer – das ist auch wichtig – des österreichischen Films. Dass der österreichische Film erfolgreich sein kann, wissen wir. Und da spielt der ORF eine total wichtige Rolle, neben all den anderen Film­förderungsinstitutionen, die wir haben. (Bundesrat Schennach: Der jüngste Haneke-Film ist eine ORF-Koproduktion !) Das ist eine Koproduktion Frankreich/ORF, richtig. – Nur: Heutzutage denkt man natürlich vernetzter. Es gibt sehr viele junge Medienunternehmer, es gibt sehr viele junge Filminstitutionen seitens der Stadt und seitens des Bundes, und da würde St. Marx möglicherweise, jetzt rein vom Vernet­zungstechnischen her, eine moderne Ansage sein. Andererseits wäre es jetzt wirklich einmal spannend, die richtigen, die genauen Zahlen auf den Tisch zu bekommen. Am Ende wird das ohnehin der Stiftungsrat entscheiden müssen.

Nun zum dritten Punkt, zum Internet-Angebot des ORF: Da werde ich nicht müde – ich werde das hier so oft wiederholen, bis ich erfolgreich bin –, zu sagen: Ich halte die „Sieben-Tage-Regelung“ im ORF-Gesetz, dass Sendungen, die im ORF gezeigt worden sind, nur sieben Tage lang online nachzusehen sind und danach nicht mehr, für veraltet und nicht zeitgemäß. Ich verweise wiederholt auf die BBC. Da kann man sich wunderbar uralte Sendungen aus dem Archiv online anschauen. Das ist für alle, die forschen, für Schüler/Schülerinnen, für Historiker/Historikerinnen eine einmalige Gelegenheit, wenn man sich Nachrichtensendungen zu einem gewissen Thema aus den siebziger Jahren oder aus den sechziger Jahren anschauen will.

Da würde ich wirklich das ORF-Gesetz noch einmal dahin gehend überprüfen, ob das noch zeitgemäß ist, und mich nicht dem Druck der privaten Medien so sehr aussetzen.

Und das „Social Media-Verbot“ des ORF halte ich für wahnwitzig absurd. Dass der ORF, eine öffentlich-rechtliche Institution, mit seinen Kundinnen und Kunden in den neuen öffentlichen Räumen, die wir jetzt haben, auf Facebook, auf Twitter, auf YouTube, wo auch immer, nicht kommunizieren darf, halte ich für einen großen Fehler. Das gehört dringend repariert! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


11.52.59

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So schnell geht es: Beim vorher­gehenden Tagesordnungspunkt „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ Konsens über mehr Rechtsstaatlichkeit, Einstimmigkeit zu diesem Tagesordnungspunkt. Und dann geht es gleich los, nicht nur, indem verbal ganz anders agiert wird – das werden auch die Zuseherinnen und Zuseher bemerkt haben –, sondern indem man das vergisst, was man eigentlich davor beschlossen hat.

Was meine ich damit? – Es wird hier plötzlich eine Diskussion begonnen über das Tagesprogramm des ORF. Herr Bundesrat Kneifel hat gesagt: Bitte, keine „Programm-Konferenz“! Ich kann mich dem nur anschließen, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil  (Bundesrat Jenewein: Weil es peinlich ist!) – Nein, nicht, weil es


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