BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 63

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12.16.20

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft! Ja, es ist ein Jubiläum, das wir heute hier miteinander begehen – das 35. Jahr der Volksanwaltschaft –, und gleichzeitig das Jahr des großen Wandels, denn in einem Monat verändert sich die Kompetenzlage der Volksanwaltschaft erheblich, nämlich mit dem neuen Menschenrechtsmandat, das nun an die Volks­anwalt­schaft ergeht, mit der Schaffung eines Menschenrechtsbeirates im Rahmen der Volksanwaltschaft und damit natürlich einem noch stärkeren Spin, einer stärkeren Ausrichtung in Richtung der Menschenrechte und der Grundrechte.

Wäre dies heute eine Wirtschaftsdebatte, dann würden sich die Frau Zwazl und viele andere über diese Zuwachsraten freuen. Aber wir sprechen nicht von Wirtschaftsdaten, sondern wir haben hier jedes Jahr eine Zuwachsrate bei Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen, die sich meist in einer Phase der großen Verzweiflung an die Volksanwaltschaft als letzte Hoffnung wenden.

16 239 Beschwerden im Jahr. – Ich habe vor einem Jahr davon gesprochen und auch Edgar Mayer hat von dieser Stelle aus gesagt – und die Überlegung ist gar nicht von der Hand zu weisen –, bei einer solchen Zunahme an Fällen, bei solch einer Ausdehnung mit neuen Aufgaben wird man sich irgendwann überlegen müssen, ob drei Volksanwälte tatsächlich ausreichen.

Ein Kompliment ist zu machen – eine Zahl, die Edgar Mayer noch nicht genannt hat –, denn immerhin wurden 50 Prozent der herangebrachten Fälle erledigt, und das ist schon enorm. Das sind 8 377 Fälle, die in diesem Jahr erledigt wurden.

Und die Vorsprachen bei der Volksanwaltschaft sind ja nicht so, dass das zeitlich, vom Zeitmanagement her, „easy going“ ist, denn bei den jetzt auch weiter ausgedehnten Sprechtagen sprechen immerhin 1 800 Menschen persönlich vor. Persönliche Vor­sprachen im Rahmen einer Verzweiflung, die können nicht kurz sein. Daran sieht man auch, welche Leistung hier insgesamt erbracht wurde.

Ich teile einen Begriff, den sich die Volksanwaltschaft selbst gegeben hat, nämlich das „Menschenrechtshaus der Republik“ zu sein.

Das können wir, zumal wir jahrelang mit der Volksanwaltschaft in Diskussion sind, auch wirklich sagen: Ja, dieses Selbstbild stimmt mit der Wirklichkeit überein!; etwas, das nicht überall in der Politik oder im Leben der Fall ist.

Ich darf im Folgenden nur ganz kurz streifen, was auffällt.

Kollege Edgar Mayer hat den Bereich der Behinderten angesprochen; wir sind ja in diesem speziellen Programm, dem UN-Behindertenprogramm bis 2020. Wir haben in diesem Bereich wirklich eine Zunahme der Anzahl der Beschwerden bei den Sach­walterschaften zu verzeichnen. Ich schneide das jetzt nicht an, weil es gerade eben diese sehr ungustiöse Diskussion darüber gibt, wie – na ja – einer alten Frau mit einer Stiftung vielleicht ihr Vermögen entzogen wurde, sondern weil es generell um die Sachwalterschaften Diskussionen gibt.

Sachwalterschaften muss man einmal von der Seite der Betroffenen sehen. (Bun­desrätin Mühlwerth: Sachwalterschaften !) – Ich weiß, dass das keine Sachwal­terschaft ist, sondern dass das eine Stiftung ist, aber was mit dieser Stiftung gemacht wurde (Bundesrat Krusche: Das wissen Sie nicht!), also wirklich, bei einer 90-jährigen Frau in langjährige Immobilien anzulegen, das weiß doch schon jeder Volksschüler, dass das eine Sache ist, die zum Himmel schreit und stinkt. (Bundesrat Krusche: Vermögensberater ist er auch schon!) Nein, da braucht man kein Vermögensberater zu sein, dass man weiß, wie eine alte Frau um ihr Guthaben oder ihre kleinen Ersparnisse


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