praktisch (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist nur eine Behauptung!) – Ja, ich wiederhole die Behauptung hier auch im Schutze meiner Immunität, und ich bleibe dabei, dass das zum Himmel stinkt. Ob ich jetzt einen Ordnungsruf bekomme, weiß ich nicht. Aber auch eine Müllhalde stinkt zum Himmel, also ich glaube, das könnte man durchaus noch in einer Diskussion durchgehen lassen.
Die Anregung der Volksanwaltschaft, dass man stärker aufklärt in Richtung frühzeitige Selbstbestimmung, etwa bei der Patientenverfügung, bei der Vorsorgevollmacht und so weiter, halte ich für sehr, sehr wichtig, und das wird in dem Bericht auch angesprochen.
Auch dass die Volksanwaltschaft mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine präventive Kontrollaufgabe hat, ist eine neue Aufgabe.
Ich gehe heute nicht auf Einzelpunkte ein, aber einen Hinweis in diesem Bericht möchte ich doch speziell aufgreifen: dass die Entschuldigungskultur der öffentlichen Verwaltung eine Minderleistung ist. Wir sollten in dieser Hinsicht ein bisschen weiterkommen, auch in unseren Kontakten, dass niemandem eine Perle aus der Krone fällt, wenn er sich entschuldigt, wenn er etwas falsch gemacht hat. Die Volksanwaltschaft hält das explizit fest, dass die Entschuldigungskultur, die Kultur, sich für einen Fehler zu entschuldigen, unterentwickelt ist.
Der Bericht 2011 zeigt, dass wir beim Asylrecht und beim Fremdenrecht nach wie vor eine Gesetzeslage haben, die Fälle produziert. In Zahlen ausgedrückt: 67 Prozent Zuwachs im Bereich des Asylrechts – von Edgar Mayer angesprochen – bedeutet: von 222 Fällen im Jahr 2010 auf schon 717 Fälle im Jahr 2011. Das explodiert!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder wird die überlange Verfahrensdauer angesprochen – egal, ob im Asylrecht oder in der Verwaltung –, und dazu möchte ich schon ein kritisches Wort sagen. Wenn wir im Zusammenhang mit Sparen immer sagen: Personal abbauen, Verwaltung einsparen, Beamte einsparen und so weiter, dann darf man sich nicht wundern, wenn den Bürgern und Bürgerinnen in der Verwaltung letztlich Recht vorenthalten wird, weil die Sache nicht erledigt wird. Was heißt denn: überlange Verfahren? – Das heißt, dass das Recht nicht durchgesetzt wird. Ich entziehe jemandem das Recht. Und das ist eine Folge dessen, wenn wir Hurra schreien, wenn es heißt: Es wird eingespart, da werden 20 Posten eingespart, dort wird nicht nachbesetzt!, und so weiter. Das ist eine Verletzung der Leistung gegenüber den Recht suchenden Bürgerinnen und Bürgern. Das ist es, und das muss man auch einmal ganz ungeschminkt hier zum Ausdruck bringen.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich allerdings auch etwas Selbstkritisches für uns alle sagen. Die Volksanwaltschaft hat 26 neue Gesetzesinitiativen angeregt, Reparaturen, Veränderungen, zum Beispiel im Familienrecht, zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen – 117 sind offen! Dieser Gesamtsumme von 143 stehen ganze 23 positive Reaktionen von Ministerien gegenüber, was allerdings nicht heißt, dass sie auch schon etwas getan haben, denn in Bezug auf mehr als die Hälfte dieser 23 ist noch nichts erfolgt. Man hat nur gesagt: Ja, die Volksanwaltschaft hat recht!, aber es ist noch nichts erfolgt.
Wenn dann steht: Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf, Änderungen sind nicht beabsichtigt, Änderung nicht erfolgt, keine Änderung aufgrund der Budgetsituation!, wenn das Ministerium sagt: Nein, wir sehen das anders – das ist ja ein gutes Recht –, Ressort teilt Bedenken nicht!, dann müssen wir feststellen, dass die Volksanwaltschaft unsere Einrichtung ist, die Einrichtung des Gesetzgebers, und uns irgendwann einmal überlegen, den Berichten der Volksanwaltschaft an Nationalrat und Bundesrat und deren Anregungen, die sie in unserem Auftrag macht, auch mit einem höheren Nachdruck gegenüber der Bundesregierung mehr Ausdruck zu verleihen.
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