BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 83

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Die Dienstrechts-Novelle ist wirklich wieder so ein Konvolut, und es ist auch nicht ganz einfach lesbar, muss ich sagen. Ich glaube, wenn wir wissen, wie sehr Lehrende in der öffentlichen Diskussion stehen, dann sollten Dienstrecht und Besoldung auch für einen Außenstehenden transparent und nachvollziehbar sein – das ist übrigens eine Forderung, die seit 30 Jahren herumgeistert. Das ist es einmal ganz sicher nicht. Das muss man zweimal lesen, damit man genau weiß, worum es da jetzt eigentlich geht und was gemeint ist.

Aber der zentrale Grund unserer Ablehnung ist der, dass wir wollen, dass es einen Gesamtentwurf, ein Gesamtpaket gibt, in dem klar geregelt ist, wer was wann und wo zu tun hat und was er dafür bezahlt bekommt. Das ist leider nicht gelungen, und daher werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.38


Präsident Gregor Hammerl: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Füller. – Bitte.

 


13.38.15

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Mühlwerth, ich verstehe, dass Sie hier auch Kritik üben und anbringen möchten. Aber im Großen und Ganzen war ein großer Teilbereich Ihres Redebeitrags durchaus Zustimmung zu dieser Dienstrechts-Novelle, und so hat man es auch heraushören können.

Sie haben auch davon gesprochen, dass es letztendlich oft an Kleinigkeiten scheitert. Ich bin überzeugt davon, dass man auch in Zukunft, wenn man merkt, dass es viel­leicht da oder dort ein Problem geben sollte, das verändern kann. Insofern hätte ich mich gefreut, wenn diese Novelle von allen Fraktionen hier in diesem Haus heute auch Zustimmung gefunden hätte.

Der vorliegende Tagesordnungspunkt beschäftigt sich meines Erachtens mit sehr richtungsweisenden Weichenstellungen im Bereich des Dienst- und Besoldungsrechts bei den Pädagoginnen und Pädagogen. Dieser Beschluss, der insgesamt Änderungen in sechs Gesetzen mit sich bringt, wird auch wesentliche Verbesserungen in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung mit sich bringen.

Besonders auch die Debatten im Ausschuss zur Beratung des Bildungsvolksbegehrens haben fraktionsübergreifend gezeigt, dass es einfach wichtig ist, noch stärker und noch besser Lernschwächen bei den Schülerinnen und Schülern zu minimieren, gezielt auf die Stärken und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und damit die Kinder in den Mittelpunkt sämtlicher bildungspolitischer Initiativen zu stellen.

Im Regierungsprogramm wurde die Weiterentwicklung der Pädagogischen Hoch­schulen vereinbart, und jetzt ist es gemeinsam mit der Gewerkschaft gelungen, als wichtigen Aspekt davon ein neues Dienst- und Besoldungsrecht vorzubereiten, das eine wesentliche Basis und die Grundvoraussetzung für die gemeinsame Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen sein soll.

Mit diesem Schritt werden inhaltlich wesentliche Neuerungen einhergehen. Niemand – auch keiner, der in dieser Debatte als Zweifler auftritt – wird behaupten können, dass sich letztendlich nur Türschilder geändert haben, weil sich in der Vorlage wesentliche inhaltliche Neuerungen finden. Besonders die Verankerung der forschungsgeleiteten Lehre an den Pädagogischen Hochschulen und die Kooperation der Pädagogischen Hochschulen mit anderen Bildungsinstitutionen und Forschungseinrichtungen, auch mit Universitäten im Ausland, sind wichtige und wesentliche Beiträge zu einer modernen, der Zeit und den Erfordernissen angepassten Ausbildung.

 


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