Es handelt sich um Dinge, die nicht nur in den vergangenen fünf Jahren ausführlich diskutiert wurden, sondern die auch im Bildungsvolksbegehren entsprechenden Niederschlag gefunden haben. Mit dem gegenständlichen Beschluss wird sichergestellt, dass die Pädagogischen Hochschulen ihre Aufgaben im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften adäquat erfüllen können. Es wird ein mehrgliedriges Verwendungsbild für das Lehrpersonal geschaffen, und im Gegensatz zum bisherigen Lehrerdienstrecht werden die Dienstpflichten neu festgelegt und die Besoldungsbestimmungen vereinfacht. Das alles sind Forderungen, die vor fünf Jahren bereits formuliert worden sind und jetzt umgesetzt werden.
Grundsätzlich und insgesamt ist mit diesem Gesetz aber auch ein wichtiges Teilstück der Bildungsreform gelungen, und es ist mit Sicherheit ein richtiger Schritt in Richtung einer angestrebten Gesamtlösung. Übrigens weist auch die Österreichische Hochschülerschaft in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass durch die vorliegende Novelle die längst überfällige Weiterentwicklung jetzt vollzogen worden ist.
Einen Kritikpunkt vom Rechnungshof gab es bezüglich der Finanzierung. Vielleicht, Frau Bundesministerin, gibt es eine kurze Antwort darauf. Der Rechnungshof ist sich nämlich nicht ganz sicher, ob es eine kostenneutrale Finanzierung geben kann.
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Der Besondere Ausschuss zum Bildungsvolksbegehren ist bereits erwähnt worden. Heute Vormittag wurde über die Arbeit dieses Ausschusses Bilanz gezogen. Die Initiatoren des Bildungsvolksbegehrens fanden lobende Worte, lobende Worte dafür, wie die Politik die Themen dieses Volksbegehrens bisher bearbeitet hat. Es wurde aber auch mit Nachdruck darauf verwiesen, dass Adressat dieses Volksbegehrens letztendlich das Parlament ist.
In der Diskussion wurde von nahezu allen geladenen Experten mehrmals darauf hingewiesen, dass Österreich einen Aufholbedarf hat und in den internationalen Rankings und Vergleichen in den letzten Jahren zurückgefallen ist. Es gab die unterschiedlichsten Begründungen dafür, warum das Schulsystem ineffizient und teuer ist. Dabei wurde betont, dass es nicht immer nur daran liegt, dass das Angebot nicht vorhanden ist, sondern vielmehr auch daran, dass die Qualität der Ausbildung eine wesentliche Ursache ist, warum andere Länder im Ranking weiter vorne liegen.
Es wurde aber auch darüber diskutiert, dass aufgrund der komplexen Themenstellung eine Bildungsreform in ihrer Gesamtheit wahrscheinlich nur Schritt für Schritt realisiert werden kann, vor allem auch deshalb, weil die Neugestaltung der bestehenden Kompetenzverteilungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ihre Zeit braucht. Wenn es um Kompetenzverteilungen geht, wird die Abstimmung natürlich schwierig werden.
In der vorliegenden Causa geht es ausschließlich um die Bundeskompetenz, und es ist daher auch wichtig und richtig, dass dieses Gesetz jetzt kommt und nicht mit der fadenscheinigen Ausrede „Alles oder nichts!“ zugewartet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn vom Ausschussvorsitzenden positiv erwähnt worden ist, dass die Bundesräte bei den Sitzungen anwesend waren, dann hat er dies auch deshalb betont, weil beim Thema Bildungsreform der Länderkammer wahrscheinlich noch eine sehr aktive Rolle zukommen wird.
Dieses Gesetz ist insgesamt ein richtiger Schritt in die richtige Richtung einer Gesamtreform und findet daher natürlich die Zustimmung der ÖVP. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
13.58
Präsident Gregor Hammerl: Ich darf nun Herrn Staatssekretär Mag. Schieder herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. Ein herzliches Grüß Gott! (Allgemeiner Beifall.)
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