Es gibt hier auch einfach das ökonomische Gesetz der sinkenden Skalenerträge. Das heißt, große Veranlagungsgemeinschaften lassen einfach auch die Verwaltungskosten für den Einzelnen sinken. Da ist es jetzt so, dass die Performance der Pensionskasse im Sinne des Leistungsprinzips bei der Veranlagung quasi daran gekoppelt ist und das nicht – wie oft in der Vergangenheit – höher steigen kann, als man es für gerechtfertigt erachtet.
Der Seniorenrat ist auch schon angesprochen worden – diese Interessenvereinigung der österreichischen älteren Generation, jener, die nicht im Ruhestand sind, sondern sehr viel positive Unruhe in die Gesellschaft bringen, weil sie ihre Interessen ganz massiv artikulieren. Diese Menschen haben immerhin auch drei Forderungen in der Umsetzung hier, die in dieser Gesetzesnovelle berücksichtigt werden:
Die steuerliche Begünstigung als Ausgleich für die Verluste bei den Pensionen – wie schon erwähnt, schon im Stabilitätsgesetz umgesetzt –; dass Pensionistinnen- und Pensionistenvertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat der Pensionskassen sein werden, womit erstmalig auch die Betroffenen am Tisch sitzen können; und keine Schwankungsrückstellung bei den Pensionisten; diese drei zentralen Forderungen des Seniorenrats werden alle umgesetzt.
Beim Betriebspensionsgesetz kommt es auch zu einigen Änderungen: Die Möglichkeit zur Leistung variabler Beiträge in die Pensionskasse durch Arbeitgeber wird ausgeweitet. Die Unverfallbarkeitsfrist bei Pensionskassenzusagen wird von maximal fünf auf drei Jahre herabgesetzt. Also das, was zuerst kritisiert worden ist, wurde berücksichtigt: Die Frist wird von fünf auf drei Jahre verkürzt. Außerdem soll die Durchlässigkeit zwischen den Pensionskassensystemen und der betrieblichen Kollektivversicherung ausgeweitet werden. Das ist auch ein wichtiger Punkt, dass die Durchlässigkeit zwischen den Systemen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis ermöglicht wird.
Alle diese Maßnahmen werden – sofern der Hohe Bundesrat dem Gesetz nicht seine Zustimmung verweigert, was ich sehr hoffe, dass es quasi auch eine positive Stellungnahme des Bundesrates dazu gibt – mit 1. Jänner in Kraft treten. Damit wird eines gesichert, nämlich dass neben der sicheren staatlichen Pension, über die wir heute nicht diskutiert haben, die nicht Thema dieser Beschlussfassung ist, auch in die Säule der privaten Pensionsvorsorge, gebunden an den Kapitalmarkt, ein Stück mehr Konsumentenrechte, Pensionistenrechte und Sicherheit kommt.
Was wir nicht beseitigen können, ist, dass die Zusatzpensionen über den Kapitalmarkt auch immer an die Entwicklungen dieses Kapitalmarkts gebunden sind und daher sich jeder selbst überlegen muss, ob und in welcher Form das für ihn richtig oder nicht richtig ist. Und ganz wichtig ist, dass die Grundpension über das ASVG, über die Pensionsversicherung, über die anderen Versicherungstöpfe in diesem Land gesichert bleibt, weil das uns in dieser Regierung Wichtige ist, neben der Sanierung dieser Probleme, dass es eine Grundversorgung in der Pension gibt, die sicher ist und allen Österreicherinnen und Österreichern einen schönen, angenehmen und menschenwürdigen Lebensabend ermöglichen soll. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.42
Präsident Gregor Hammerl: Danke, Herr Staatssekretär.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesrätin Zwazl.
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