BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 101

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Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Abänderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.49.518. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung (1673 d.B. und 1754 d.B. sowie 8737/BR d.B.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Vor der Berichterstattung darf ich noch Herrn Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich bei uns im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu Punkt 8 ist Herr Bundesrat Temmel. – Bitte um den Bericht.

 


14.50.21

Berichterstatter Walter Temmel: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend Übereinkommen über das Euro­päische Forstinstitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Deshalb verzichte ich auf die Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

 


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