BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 123

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Ich denke mir, hier müssen wir wirklich ganz klare Zeichen setzen, hier müssen wir auch ganz klar zeigen: Nur im Wahljahr Hunderter zu verschenken hilft nichts, es sollte in Kärnten schon mehr für Kinder- und Familienfreundlichkeit getan werden.

Ich denke, hier sollten wir ganz klare Zeichen setzen, um gemeinsam mit den Kräften, die auch hier im Bundesrat wirklich etwas tun wollen, etwas zu verändern im Sinne unserer Kinder und für die Zukunft unserer Kinder. Und vielleicht gelingt es uns auch, hier in Österreich eine kinderfreundlichere Gesellschaft zu schaffen, sodass Kinder gut aufwachsen können, sich wohlfühlen und auch in ihrer Entwicklung toleriert werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

 


16.12.27

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken für die gute Diskussion, die wir über diese Petition geführt haben und im Zuge derer wir gemeinsam geprüft haben, überlegt haben, wie wir die seit geraumer Zeit in der Verfassung verankerten Kinderrechte auch in der Praxis, in der Realität lebbar und erfahrbar machen. Danke auch an die Experten – Dr. Filler, der vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend diese Diskussionen begleitet hat, ist heute auch hier anwesend.

Es gibt dabei zwei Aspekte, die auch die Frau Kollegin schon angesprochen hat, und zwar auf der einen Seite den verwaltungsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen Aspekt, wo es unter anderem um Baubewilligungen geht und wo einige Bundesländer – vier, soweit ich mich an die Stellungnahmen richtig erinnere – schon den Schritt gegangen sind, dies in ihren Baubewilligungen und im Zuge der Verfahren zu thematisieren, und die Kinderlärm da nicht mehr als Verhandlungsgegenstand, wenn man so will, akzep­tieren. Da liegt es auch an uns, die wir ja in den entsprechenden Landtagsklubs eingebunden und in den Landtagen vertreten sind, das auch in jenen Bundesländern, wo es noch Handlungsbedarf gibt, anzusprechen.

Der zweite Aspekt ist der privatrechtliche Aspekt, wo es darum geht: Kann ich gegen Kinderlärm klagen, und werden diese Klagen Erfolg haben? Aus den Stellungnahmen entnehmen wir, dass OGH-Erkenntnisse zeigen, dass von einem Kinderspielplatz ausgehender Lärm zum Beispiel grundsätzlich nicht als Störung angesehen werden kann, der die Brauchbarkeit einer Wohnung vermindert. Das gibt Anlass zur Hoffnung, dass solche Klagen auch in Zukunft keinen Erfolg haben werden, oder gibt den Weg vor. Der OGH weist auch darauf hin, dass ein „verständiger Durchschnittsmensch“, wie es in der Rechtssprache so schön heißt, auf eine kinder- und jugendfreundliche Umgebung stets Bedacht zu nehmen hat.

Ich denke, das sollten wir uns heute zu diesem Zeitpunkt und bei diesem Verhand­lungsstand, wenn man so will, auch ins politische Stammbuch schreiben. Die Petition der Frau Kollegin Posch-Gruska hat ja das Ziel, dass derartige Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben, dass es sie überhaupt nicht geben soll.

Was können wir alle beitragen? – Ich denke, und damit würde ich gerne schließen, wir alle können in unserem politischen, aber nicht nur im politischen, oft kommunal­politischen, sondern auch im persönlichen Wirkungsbereich darauf achten, dass es eben gegenseitiges Verständnis zwischen allen Generationen gibt, dass Menschen die Unterschiedlichkeit in den Bedürfnissen und letztlich auch im Leben von Jungen und Alten als Bereicherung wahrnehmen und dass ungerechtfertigte Anschuldigungen, die es da gibt, und auch eine ungerechtfertigte Überempfindlichkeit gar nicht erst ent­ste-


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