BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 16

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Weiters eingelangt ist der Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich (5. UVP-Bericht), der dem Umweltaus­schuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Ebenso ist der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2011) eingelangt, der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Genauso eingelangt ist der Dritte Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, der dem Aus­schuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Darüber hinaus ist der Kulturbericht 2011 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur eingelangt, der dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vor­beratung zugewiesen wurde.

In weiterer Folge sind die Beschlüsse des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Parteiengesetz 2012 und ein Parteien-Förderungsgesetz 2012 sowie ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird, beziehungs­weise ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unverein­barkeitsgesetz geändert werden, eingelangt, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurden, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem ein Lobbying- und ein Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, beziehungsweise ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012, die dem Justizausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurden.

Die beiden genannten Ausschüsse haben ihre Beratungen abgeschlossen. Die gegen­ständlichen Vorlagen sollen in der heutigen Sitzung jeweils einen Tagesordnungspunkt bilden.

12.30.01Ergänzung der Tagesordnung und
Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Gregor Hammerl: Ich schlage daher vor, gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Tagesordnung um die Beschlüsse des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Parteiengesetz 2012 als 1. Tagesord­nungspunkt, ein Parteien-Förderungsgesetz 2012 als 2. Tagesordnungspunkt, ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird, als 3. Tagesordnungspunkt, ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden, als 4. Tagesordnungspunkt, ein Bundesgesetz, mit dem ein Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, als 5. Tagesordnungspunkt und ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 als 6. Tagesordnungspunkt zu ergänzen.

Eine Ergänzung der Tagesordnung kann nur vor Eingang in dieselbe vorgenommen werden und erfordert die Zustimmung der Mitglieder des Bundesrates mit einer Zweidrittelmehrheit.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag auf Ergänzung der Tagesordnung um die zuvor genannten Tagesordnungspunkte 1 bis 6 ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite