BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 15

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.

Der geplante Staatsvertrag wird gesetzesändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie stelle ich den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, MinRat Dr. Karl Prachner und im Fall seiner Verhinderung DI Dr. Franz Nirschl zur Leitung der Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums zu bevollmächtigen.

Wien, am 23. Mai 2012

SPINDELEGGER m.p.“

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend dessen Aufenthalt in einem anderen Mit­gliedstaat der Europäischen Union:

„Bundeskanzleramt Österreich

Werner Faymann

Bundeskanzler

An den

Präsidenten des Bundesrates

Gregor HAMMERL

Parlament

1017 Wien

GZ 350.100/0006-1/4/2012

Wien, am 21. Juni 2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich mich am 28. und 29. Juni 2012 im Aus­land, aber innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, aufhalten werde.

Mit den besten Grüßen“

*****

 


Präsident Gregor Hammerl: Eingelangt ist der Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr 2011, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie, der allerdings mit Schreiben der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 19. Juni 2012 gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Bundes­rates zurückgezogen wurde.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite