dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Der geplante Staatsvertrag wird gesetzesändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, MinRat Dr. Karl Prachner und im Fall seiner Verhinderung DI Dr. Franz Nirschl zur Leitung der Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums zu bevollmächtigen.
Wien, am 23. Mai 2012
SPINDELEGGER m.p.“
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend dessen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„Bundeskanzleramt Österreich
Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Gregor HAMMERL
Parlament
1017 Wien
GZ 350.100/0006-1/4/2012
Wien, am 21. Juni 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich mich am 28. und 29. Juni 2012 im Ausland, aber innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, aufhalten werde.
Mit den besten Grüßen“
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Präsident Gregor Hammerl: Eingelangt ist der Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr 2011, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, der allerdings mit Schreiben der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 19. Juni 2012 gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Bundesrates zurückgezogen wurde.
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