BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 20

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ursachen zu erforschen und die darauf aufbauenden Erkenntnisse in die Verkehrs­sicherheitskonzepte einfließen zu lassen.

Mein Vorredner ist bereits auf das österreichische Verkehrssicherheitsprogramm ein­ge­gangen. Da hat es das Vorgängerprogramm von 2002 bis 2010 gegeben, und dem jetzigen, 2011 bis 2020, ist zu entnehmen, dass schon beachtliche Fortschritte und Ergebnisse erzielt werden konnten, Österreich aber immer noch im EU-Mittelfeld liegt, ja sogar unterhalb des Durchschnitts der EU-15-Staaten.

Es ist unsere Aufgabe, alles zu unternehmen, das durch Verkehrsunfälle bewirkte menschliche Leid zu reduzieren. Dazu hat sich Österreich ein engagiertes Ziel gesteckt, will zu den besten Ländern der EU wie Niederlande, Großbritannien und Schweden aufschließen und bis zum Jahr 2020 die Zahl der Verkehrstoten um 50 Prozent, die der Schwerverletzten um 40 Prozent und die Zahl der Unfälle mit Personenschaden um 20 Prozent reduzieren.

Ich möchte nun einige, mir wichtige Maßnahmen und Strategien aus diesem Programm herausgreifen. Bereits im Kindergarten und in der Schule sollten Kinder verstärkt auf das Verhalten im motorisierten Verkehr vorbereitet werden. Die Erziehung junger Menschen zu nachhaltigem und umweltfreundlichem Mobilitätsverhalten ist eine Maß­nahme, die auf lange Sicht wohl den wichtigsten Beitrag zu weniger Kraftfahrzeug­verkehr und somit mehr Sicherheit im Verkehrssystem leistet.

Die Schüler von heute sind die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personen­nahverkehrs von morgen, die RadfahrerInnen und AutofahrerInnen von morgen. Aus diesem Grund ist auch die Verdichtung und Attraktivierung des öffentlichen Per­sonennahverkehrs sowie die Schaffung attraktiver, intermodaler Schnittstellen in Form von Park & Ride- oder Bike & Ride-Zonen notwendig.

Im österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm sind – wie es mein Vorredner schon gesagt hat – 250 Maßnahmen in 17 verschiedenen Handlungsfeldern angeführt. Diese umfassen, damit man sich ein Bild machen kann, Themen wie Verkehrserziehung und Kampagnen, die Fahrausbildung, die Verkehrsüberwachung, Kinder, junge und ältere VerkehrsteilnehmerInnen, die FußgängerInnen, Fahrrad, Moped, Lkw, dann die Eisenbahnkreuzungen, Unfallnachsorge, Rehabilitation und Diagnostik, Infrastruktur und straßenseitige Verkehrstelematik, Fahrzeugsicherheit und Ausrüstung, Datenban­ken und Unfalldatensammlung. Also wir sehen, wie umfangreich dieses Programm und auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind.

Die Tatsache aber, dass zu den Hauptrisikogruppen Jugendliche von 15 bis 26 Jahren zählen, lässt mich, neben der bereits erwähnten Bewusstseinsbildung im Kindergarten und in der Schule, auf die Fahrausbildung eingehen. Mit der Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie, die ab 19. Jänner 2013 in Kraft tritt, übernimmt auch Öster­reich die Kriterien zur Qualitätssicherung des Ausbildungs- und Prüfungssystems, in denen eine hochwertige Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern, von Fahrsicher­heitsinstruktoren und auch Fahrprüfern vorgeschrieben wird.

Weiters wird es ab 19. Jänner 2013 nur mehr einen stufenweisen Zugang zum Motor­radführerschein für Motorräder in den höheren Hubraumklassen geben. Zum Beispiel der A1-Führerschein, der 125er-Schein, wie man ihn nennt, ist ab 16 Jahren möglich, der A2, also die nächste Stufe, mit 18 Jahren und dann der große A mit unbe­schränk­tem Hubraum erst mit 20 Jahren, wenn man es stufenweise macht. Der Direkteinstieg wird erst mit 24 Jahren möglich sein.

Auch die Mehrphasenausbildung wird entsprechend weiterentwickelt. Die Mehr­phasen­ausbildung ist die zweite Phase, nachdem man den Führerschein bereits hat. Die gibt es seit vielen Jahren im B-Bereich. Das heißt, man muss in dem Jahr nach Erteilung


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