BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 36

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28. August, statt. Das heißt, wir haben eine öffentliche Auflagezeit – es gibt auch eine gesetzliche Sommerpause, an die man sich hält – von eineinhalb Monaten. Wir haben auch davon gesprochen, dass wir – und ich halte mich daran und halte es auch für notwendig – Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturmaßnahmen machen, dass wir uns aber bemühen, diese zügig durchzuführen. Ich denke, eineinhalb Monate Auflagefrist ermöglicht es jedem – der Österreicher/die Österreicherin ist durchschnitt­lich 14 Tage im Sommer auf Urlaub –, sich das seriös anzusehen, und da kann man absolut nicht davon sprechen, dass da etwas durchgepeitscht wird.

Das Zweite, was das sogenannte Flughafenpaket der EU betrifft: Da hat es ja meh­rere Teile gegeben, zum Beispiel den Bereich der Liberalisierung der Bodenabfer­tigung, wo ich mich der Stimme enthalten habe, weil einzelne Fragen noch offen sind, was nämlich die Liberalisierung auf der einen Seite und die Sicherheit auf den Flughäfen auf der anderen Seite betrifft. Das heißt, Österreich hat da in meiner Person eine andere Stellungnahme beim Verkehrsministerrat abgegeben.

Bei der zweiten Frage, nämlich was diese lärmbedingten Regelungen betrifft, teile ich Ihre Skepsis: Wie wäre das, wenn es in ganz Europa Anwendung fände, mit den österreichischen Ergebnissen der breitesten Bürgerbeteiligung, die wir hatten, nämlich dem Wiener Mediationsverfahren, vereinbar? Und damit dem Rechnung getragen wird, habe ich in die Verhandlungen hineinreklamiert, dass in dem Dokument drinnen steht, dass die Regelungen des Wiener Mediationsverfahrens von dieser europäischen Regelung nicht betroffen sind. Das heißt, es ist eindeutig so, dass das Mediations­verfahren, das das Verkehrsministerium initiiert hat und das in ganz Europa als eines der besten Formen der Bürgerbeteiligung gesehen wird, und die Ergebnisse, die mit der betroffenen Bevölkerung im Rahmen dieses Mediationsverfahrens vereinbart wur­den, berücksichtigt werden.

Nun zur Frage der Verkehrssicherheit. Da habe ich nur zwei Bemerkungen. Und zwar: Das eine ist die Entwicklung der Verkehrsunfälle bei den Radfahrerinnen und Radfahrern. Wir haben in diesem Bereich einen Anstieg. Das hat aber sehr viel damit zu tun, dass wir einen massiven Anstieg der Zahl an Radfahrerinnen und Radfahrern insgesamt haben. Sie müssen sich vorstellen, in den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer um 40 Prozent gestiegen. Das heißt, wir haben fast doppelt so viele Radfahrerinnen und Radfahrer wie vor fünf Jahren.

Es wurde darauf Bezug genommen, dass gerade ältere Radfahrer betroffen sind. Es sind zwei Gruppen. Und zwar: Die eine Gruppe sind die Jungen, und deshalb war die Radhelmpflicht so wichtig. Und wir sollten auch appellieren, dass man mit 12 den Radhelm nicht runternimmt, sondern die Eltern auch einen aufsetzen. Und die zweite Gruppe sind die älteren Radfahrerinnen und Radfahrer. Das habe ich mir natürlich auch im Detail angesehen: Der Grund ist nicht der, dass mehr ältere Menschen in Radunfälle verwickelt sind, sondern, dass bei älteren Menschen die Unfallfolgen immer viel schlimmer sind. Das kann sich ja jeder vorstellen, bei einem älteren Menschen, der mit dem Rad stürzt, sind die Unfall- und Verletzungsfolgen viel größer, ist die Gefahr, tödlich zu verunglücken, wesentlich höher. Das heißt, es ist nicht so, dass die Älteren mehr Unfälle verursachen, sondern das Problem ist, dass ältere Menschen insgesamt bei Stürzen und sonstigen Unfällen größere Unfallfolgen zu tragen haben. Daher wäre die Radhelm-Pflicht, und zwar unabhängig vom Alter, eine sinnvolle Maßnahme.

Das Entscheidende ist das Miteinander im öffentlichen Raum. Es geht nicht, dass der Autofahrer, wenn er im Auto sitzt, glaubt, er ist der, dem die Straßen gehören. Es geht aber auch nicht, dass der Radfahrer, wenn er auf dem Rad sitzt, glaubt, ihm gehören die Straßen auf dieser Welt (Beifall bei Bundesräten der ÖVP), sondern da gibt es auch Schwächere, wie die Fußgänger und die Kinder. Daher geht das nur mit diesem Rücksichtnahmegebot, das wir beschlossen haben, und nur mit diesem Miteinander.

 


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