Mühe gehabt haben, da einen Überblick zu bewahren, geschweige denn die Betroffenen selbst.
Diese Zusammenlegung der Stellen, die vorher auf 194 Behörden verstreut waren, ist zu begrüßen. Das führt sicherlich zu mehr Effizienz und dadurch zu einer Verfahrensbeschleunigung. Das kann nur im Interesse aller Beteiligten sein, sowohl jener, die in diesem Bereich tätig sind, jener, die davon betroffen sind, als auch jener aus dem NGO-Sektor, die diese Menschen betreuen. Das ist das Positive daran.
Das, was zu kritisieren ist und weshalb wir auch unsere Zustimmung nicht erteilen werden, ist, dass es unter dem Deckmantel der strukturellen Veränderung, die ja begrüßenswert wäre, auch zu inhaltlichen Veränderungen kommt und es da aus unserer Sicht auch einige massive Verschärfungen geben wird, wie zum Beispiel die Ausweitung der Festnahmetatbestände oder auch die Anhaltung für die Dauer von bis zu 120 Stunden. – Das haben wir ja nicht einmal bei der Untersuchungshaft, denn da liegt die Grenze, glaube ich, bei 96 Stunden. (Bundesrat Kainz: Das haben wir ja jetzt schon! Wir haben es jetzt schon! 120 jetzt, 120 zukünftig!)
Ja, aber das war der Grund, Kollege Kainz, warum ich auch im Ausschuss nachgefragt habe: Es ist nicht klar verständlich rübergekommen, ob es sozusagen anstatt der Schubhaft ist – die Schubhaft bleibt ja weiterhin bestehen, die wandert jetzt nur sozusagen von der Zuständigkeit her von der Polizei zum Amt, und zusätzlich kommen jetzt noch diese 120 Stunden dazu. Und das ist doch ein gravierender Einschnitt in die Freiheitsrechte der Betroffenen. – Das ist die eine Geschichte.
Die zweite Sache: Kollege Ertl, nicht nur du, sondern auch die Kollegen deiner Partei sprechen immer von Asylmissbrauch. – Man kann das noch so oft zelebrieren, aber man muss offensichtlich immer wieder gerade in eure Richtung kommunizieren: Dem eigentlichen Asylverfahren ist ein Zulassungsverfahren im Erstaufnahmezentrum vorgeschaltet – das weißt auch du (Zwischenruf bei der ÖVP) oder das solltest du wissen –, und in diesem Zulassungsverfahren wird geprüft: Liegen asylrelevante Gründe vor, ja oder nein? Und erst dann, wenn asylrelevante Gründe vorliegen, kommt es zum eigentlichen Asylverfahren. – Stimmt das, Frau Ministerin? – Genau.
Deswegen: In diesem Kontext von Asylmissbrauch zu sprechen ist wirklich eine Irreführung der Bevölkerung und ein Aufwiegeln einer Bevölkerungsgruppe gegen die andere, und das ist eine Bevölkerungsgruppe, die leider Gottes politisch überhaupt keine Lobby hat und auf die immer wieder verbal eingedroschen wird. Und es ist für unser gesellschaftliches Zusammenleben nicht begrüßenswert, wenn hier Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber es gibt schon welche, ...!) – Das ist der eine Punkt. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Ertl: Wir leben mitten unter sicheren Herkunftsländern!)
Der zweite Punkt ist, dass in deiner Rede die legale Zuwanderung mit der illegalen und AsylwerberInnen und Arbeitsmarktzugang in einem diskutiert worden ist. Das spiegelt auch die Geisteshaltung wider: Das ist eh wurscht, die sind eh alle gleich! So nach dem Motto ist das. Aber so ist es eben nicht! (Bundesrätin Mag. Duzdar: Eh alles Ausländer!) – Es sind eh alles Ausländer, ja. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber es ist schon auch vernünftig, dass ...!) – Man muss da fein differenzieren.
Um beim Punkt Asylwerber zu bleiben – ich wiederhole mich hier, denn das sage ich wirklich immer wieder und ich lasse keine Gelegenheit dazu aus –: Das, was wir gegenwärtig haben, ist aus ökonomischer und menschlicher Sicht eigentlich eine Katastrophe. Wir haben hier in Österreich Menschen, die nach dem Zulassungsverfahren zum Asylverfahren zugelassen worden sind, wir haben auch rechtlich die Möglichkeit, dass diese Menschen nach drei Monaten auf dem Arbeitsmarkt tätig sein könnten, aber de facto dürfen sie das nicht. Stattdessen müssen sie von der öffent-
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