BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 45

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lichen Hand in der Grundversorgung untergebracht werden, gleichzeitig jammern wir aber, dass wir keine Arbeitskräfte haben. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist: Selbst wenn diese Menschen zurück in ihre Herkunftsländer müssen, weil das Asylverfahren negativ ausgeht, wäre es doch nur sinnvoll, wenn diese Menschen diese Zeit hier in Österreich nutzten, indem sie einen gescheiten Beruf erlernen, indem sie handwerkliche Fähigkeiten erwerben, um – falls sie dann zurückkehren müssen – am Aufbau ihres Landes mitwirken zu können. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) Sie können hier nicht arbeiten, stattdessen müssen wir sie aus der öffentlichen Hand subventionieren. (Bundesrat Ertl: Das sagen wir immer unserer ...!) Wenn sie aber dann, wenn das Asylverfahren rechtskräftig negativ abge­schlossen wird, zurückkehren, haben sie wieder nichts erlernt. Es ist eine tote Zeit, es ist eine Lose-lose-Situation. Ich ersuche hier daher wirklich – diese Kammer und auch den Nationalrat –, sich diese Thematik einmal ganz genau anzuschauen, denn da gibt es wirklich massiven Optimierungsbedarf. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.)

Es hat eine Verbesserung seitens des Sozialministeriums gegeben, das darf man auch nicht unter den Tisch kehren, nämlich dass die Menschen im Bereich der UMF mittler­weile unter bestimmten Voraussetzungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben (Bundesrätin Posch-Gruska: Ja!), der sich wahrscheinlich wieder nur auf die Theorie beschränken wird, denn bevor jemand hier eine Lehre aufnehmen kann, muss er sich sozusagen beim AMS einer Prüfung unterziehen lassen, ob für diesen Bereich nicht jemand anderer in Frage kommt. Das heißt, die haben wieder sehr, sehr schwierige Voraussetzungen, eine Beschäftigung aufzunehmen.

Wir werden uns in einem Jahr die Sache genauer ansehen, schauen, wie viele UMF, also unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, durch diese Regelung, die ja begrüßens­wert ist, dann de facto Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen haben.

Abschließend möchte ich Folgendes festhalten: Diese strukturelle Änderung ist be­grüßens­wert, aber diese Gesetzesmaterie beschränkt sich nicht nur auf eine struk­turelle Änderung, sondern beinhaltet auch eine inhaltliche Verschärfung, daher werden wir dieser Gesetzesmaterie unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Blatnik zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.10.23

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Gospa president! Gospa ministrica! Liebe Kollegen und Kolle­ginnen! Drage kolegice in kolegi! Auch ich möchte hier appellieren, dass gerade bei einem solch sensiblen Thema nicht populistisch gehandelt wird. Ich glaube, dass ein Thema, das so sensibel ist wie dieses, ganz einfach eine verantwortungsvolle Wert­schätzung im Umgang mit sich bringen sollte.

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es geht um eine Strukturveränderung. Es geht hier um eine organisatorische Veränderung. Eine bessere Struktur bedeutet für mich eine Vereinfachung, eine bessere Struktur bedeutet für mich eine Verkürzung des Ver­fahrens, eine bessere Struktur bedeutet für mich ein Mehr an Klarheit für die Betrof­fenen.

Der Beamte im Ausschuss hat gesagt, dass es hier um die Kompetenz, die Zu­ständigkeit geht, und zwar um eine Neuordnung der Kompetenz, die österreichweit einheitlich sein sollte.

 


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