Grenzbereich lagen, nämlich ob man eine UVP braucht oder nicht, ein Feststellungsverfahren, und die Prüfzeiten für das Feststellungsverfahren waren oft sehr lang. In Zukunft gibt es eben die Möglichkeit, dass man sich gleich dafür entscheiden kann, freiwillig eine UVP zu machen, wodurch man sich die Vorprüfung erspart und die Verfahrensdauer verkürzt wird.
Bisher mussten schon bei Projektbeginn alle Unterlagen da sein – in Zukunft kann man jene Dinge, die für die Umweltprüfung nicht relevant sind, später nachbringen.
Es gibt ein starkes Bekenntnis zur erneuerbaren Energie – der Herr Bundesminister sitzt ja hier, er hat sich das große Ziel gesetzt, Österreich energieautark für die Zukunft zu machen. Nun gibt es auch klare Richtlinien betreffend die UVP zum Ausbau der Wasserkraft, und für die kleineren Windkraftanlagen fällt in Zukunft die UVP weg, was auch ein Positivum ist.
Die Aufrechterhaltung der hohen Umweltstandards ist aus unserer Sicht ein wichtiges Thema. So hat es in Niederösterreich im Zusammenhang mit den Schiefergasbohrungen schon im Vorfeld sehr viele Diskussionen gegeben – Sie alle werden das wahrscheinlich in den Medien mitverfolgt haben. Wir wissen, die weltweiten Erdgasvorräte sind nicht unbegrenzt, also ist auch der Abbau des Schiefergases weltweit ein Thema geworden. Im Weinviertel hat diesbezüglich in der Bevölkerung sehr große Besorgnis geherrscht, daher ist es wichtig und ein guter Schritt, dass wir in diesem Gesetz verankern, dass Schiefergasbohrungen und bereits auch Probebohrungen UVP-pflichtig sind, und damit eine Aufklärung der Bevölkerung gegeben ist und nicht Ungewissheit herrscht.
Mehr Bürgerrechte: Bis jetzt gab es schon im Materienverfahren die Anrainerrechte. Neu ist, das haben wir schon gehört, dass bei negativen Feststellungsverfahren anerkannte Umweltorganisationen einen begründeten Überprüfungsantrag einbringen können.
Die UVP-Ergebnisse sollen natürlich auch vollzogen werden.
Auch ein klares Bekenntnis zu unserem Flughafen Wien-Schwechat, denn dieser ist ein großer Wirtschaftsfaktor, er ist Arbeitgeber für 19 000 Menschen und eine wichtige Drehscheibe für den Wirtschaftsstandort Österreich. Dort hat das größte UVP-Verfahren Österreichs mit einer Dauer von fünf Jahren stattgefunden und wurde soeben beendet. Es gab auch ein riesengroßes Mediationsverfahren. Dabei wurden viele Dinge festgelegt, die nun umgesetzt werden sollen, um die Belastung für die Bürger und die Umwelt möglichst gering zu halten. (Bundesrat Ertl: Von Enteignung ist aber nichts dringestanden!) So werden zum Beispiel 50 Millionen für Lärmschutzmaßnahmen für die Bevölkerung in der Region in die Hand genommen. 2 500 Haushalte bekommen Lärmschutzfenster, die praktisch vom Flughafen bezahlt werden.
Um die Ergebnisse des Mediationsverfahrens auch entsprechend durchsetzen zu können, wird in diesem Gesetz, wie Sie schon angesprochen haben, die Enteignungsregel für Flughafenprojekte an das Bundesstraßengesetz angepasst. Mir ist es genauso ein Anliegen, dass man damit wirklich sorgsam umgeht. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade eine Enteignung nur die letztmögliche Variante sein kann, weil es sich um Eigentum handelt.
Zusammenfassend: Diese gesetzliche Änderung bringt eine Weiterentwicklung der UVP, sichert mehr Lebensqualität und den Schutz unserer Umwelt in der Zukunft, stellt aber auch eine Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und den Bedürfnissen unserer Bevölkerung her.
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