BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 57

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Herr Minister, ich darf dir und allen Mitwirkenden gratulieren! Wir werden diesem Ge­setz natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)

11.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.53.50

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Diesner-Wais, ganz so rosa wie du sehe ich das naturgemäß nicht, und ich würde jetzt auch nicht behaupten wollen, dass es das große Anliegen des Herrn Ministers war, das UVP-Gesetz zu verbessern. Der Anstoß war vielleicht doch eher das Mahnschreiben aus Brüssel, in dem es darum ging, dass die BürgerInnen­beteili­gung im UVP-Verfahren in Österreich nicht ganz so gewährleistet ist, wie das der Fall sein sollte.

Es ist schon angesprochen worden, es geht um die Feststellungsbescheide, wo AnrainerInnen, NGOs, et cetera in Wirklichkeit bis jetzt keine Mitsprache haben. Das wird sich nun ändern – prinzipiell positiv –, aber es ändert sich halt nur für die NGOs, nicht für die AnrainerInnen und nicht für die Umweltinitiativen vor Ort.

Die Zeit, die man von der Mitteilung, dass ein negativer Feststellungsbescheid be­schlossen wurde, bis zur Abgabe einer begründeten Stellungnahme hat, nämlich die vier Wochen, ist kurz, da muss man ganz schön intensiv daran arbeiten, wenn man es als NGO ernst nimmt.

Damit komme ich auch schon zum nächsten Punkt, der mir in dieser Vorlage fehlt – er fehlt mir schon seit Langem –: Diese NGOs, Bürgerinitiativen und AnrainerInnen müs­sen ohnehin eine Menge Zeit investieren, sie müssen aber auch eine Menge Geld investieren, für Gutachten et cetera, um an einem UVP-Verfahren teilzunehmen. Es gibt schon lange Gespräche darüber, ob es da nicht eine finanzielle Abgeltung geben könnte, zumindest für die Gutachten. Man braucht Gutachten, denn andernfalls wird das, was man als BürgerIn oder NGO ohne wissenschaftliche Untermauerung in einem Verfahren von sich gibt, nicht zur Kenntnis genommen. Es kann noch so logisch sein, man braucht im Prinzip immer ein Gutachten, und Gutachten kosten viel Geld.

Dieses Anliegen der Bürgerinitiativen und NGOs ist leider wieder nicht aufgenommen worden, es gibt keine Lösung für dieses Problem. Insofern ist das weiterhin ein bisschen unzureichend.

Auch noch kurz zur Schiefergasförderung, weil das angesprochen wurde, und mich als Niederösterreicherin und Weinviertlerin trifft das fast direkt: Die Schiefergasförderung wird jetzt in das UVP-Gesetz aufgenommen. Streng genommen müsste das aus­reichen, denn aufgrund der Klimaschutzvorgaben dürfte die Schiefergasförderung in Niederösterreich sowieso keine Chance haben, aber die Autobahnen in Nieder­österreich und ganz Österreich sind ja angeblich auch umweltverträglich, obwohl immer wieder zusätzliche Emissionen in die Luft gejagt werden. Und die Klimaschutz­verordnung im UVP-Gesetz ist schon sehr schwammig und weich gehalten – ob das allein reicht, sei dahingestellt.

Ein zweites Problem der Schiefergasförderung ist der Chemikalien-Einsatz beim Fracking – wir haben das im Ausschuss kurz andiskutiert. Meine Zweifel daran, dass die OMV willig ist beziehungsweise das Ministerium der OMV dann vorschreiben kann, dass die Zusammensetzung der Chemikalien, die da eingesetzt werden, offengelegt wird, sodass man in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren wirklich ernsthaft darüber diskutieren kann, bleiben aufrecht, denn wenn die OMV, wie sie jetzt seit


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