BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 58

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Monaten trommelt, dieses bahnbrechende Wundermittel erfunden hat – bei allem anderen braucht man Unmengen von Chemikalien, und die OMV macht es überhaupt nur mit Wasser oder ganz homöopathisch oder wie auch immer –, diese tolle neue Methode erfunden hat, dann schaue ich mir an, wie wir das im Umweltverträglichkeits­prüfungsverfahren offengelegt bekommen.

Letztendlich wird sich zeigen – und zu diesem Schluss sind wir auch im Ausschuss gekommen, was die Schiefergasförderung betrifft –, wie solch ein Verfahren laufen kann; diese Erfahrung hat offenbar noch niemand von uns. Das wird sich sicher erst nach der Landtagswahl in Niederösterreich zeigen, das wird sich sicher erst nach den Nationalratswahlen zeigen, und es wird dann vielleicht auch die UVP so wie jetzt bei der A5 in irgendwelchen Sommerferien stattfinden, und nach den Ferien schaut es dann immer ganz anders aus. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Würden die Bundesregierung und die Landesregierung in Niederösterreich unsere Bedenken bezüglich dieser Schiefergasförderung ernsthaft teilen, dann hätte es eigent­lich nur der Zustimmung zu einem Verbot bedurft – das gibt es auch in anderen Län­dern –, dann hätten wir nicht mehr darüber diskutieren müssen, ob homö­opathische Chemikalien, die insgesamt dann doch Tonnen ausmachen, gefährlich sind oder nicht. Etwas mehr Mut in diesem Bereich hätte uns da sicher einiges erspart.

Insgesamt geht es, wie gesagt, um eine Änderung aufgrund eines Mahnschreibens der Kommission. Die Kritikpunkte, nämlich die ungenügende Beteiligung der BürgerInnen im Feststellungsverfahren, sind unserer Meinung nach nicht ausreichend gelöst, weil es eben nur NGOs betrifft und nicht auch Bürgerinitiativen und Anrainer. Zusätzlich gibt es im Gesetz weiterhin kein Energieeffizienzgebot. Es gibt Verschlechterungen beim Gesundheitsschutz für Nachbarn bei Verkehrsanlagen. Es gibt eine doch etwas schwammige Ausweitung der Enteignungstatbestände. Das, was Frau Kollegin Diesner-Wais angesprochen hat, nämlich diese Abstandnahme von der Auflage von verschiedenen Unterlagen, sofern sie nicht umweltrelevant sind, sehen wir sehr kritisch, weil das prinzipiell ein Potenzial für Streitigkeiten und Diskussionen birgt, denn was ist jetzt umweltrelevant und wie stelle ich fest, was nicht aufgelegt worden ist. Ich glaube, dass das nicht weniger Arbeit macht, ganz im Gegenteil, ich fürchte das gibt mehr Streit und mehr Arbeit.

Insgesamt gibt es ein paar kleine Plus, aber doch sehr viel mehr kleine und größere Minus, deshalb können wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

11.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schweigkofler. – Bitte.

 


12.00.19

Bundesrat Johann Schweigkofler (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist immer ein Kompromiss. Daran, dass die EU 1985 das erste Mal eine entsprechende EU-Richtlinie erlassen hat, in der Folge Österreich diese EU-Richtlinie 1993 erstmals umgesetzt hat und hierauf weitere EU-Richtlinien beziehungsweise natürlich auch Anpassungen in der österreichischen Gesetzgebung folgten, sieht man, dass das ein Entwicklungsprozess ist. Und ich denke, dass auch diese Novelle wieder ein weiterer Schritt zur Verbesserung des UVP-Gesetzes ist.

Für mich persönlich wichtig ist, dass die Nachbarrechte, dass die Anrainerrechte gestärkt werden, dass das Verfahren jetzt schneller abgewickelt werden kann. Sehr positiv ist auch, dass es die Möglichkeit einer freiwilligen UVP gibt.

 


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